Bericht öffentlich - VO/2018/05796
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Wakenitz und Falkenhusen" im Stadtgebiet der Hansestadt Lübeck vom 13. Juli 1970 in der Fassung vom 09. März 2016
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Mar 20, 2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Mar 20, 2018
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Kenntnisnahme
|
|
|
|
Mar 22, 2018
|
Beschlussvorschlag
Das Landschaftsschutzgebiet „Wakenitz und Falkenhusen“ soll durch die vorstehend genannte Stadtverordnung geändert werden, damit auf einer Teilfläche des Sportplatzes der ehemaligen Johannes-Keppler-Schule ein Wohngebiet ausgewiesen werden kann. Dafür ist eine insgesamt ca. 5.864 m² große Fläche aus dem bestehenden Landschaftsschutzgebiet zu entlassen. Die südwestlich angrenzende Grünfläche, der sogenannte „Rodelberg“, soll mit einer Größe von 6.618 m² in das Landschaftsschutzgebiet einbezogen werden.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Die städtischen Bereiche und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung des Landschaftsschutzgebietes „Wakenitz und Falkenhusen“ berührt werden kann, wurden gemäß § 22 Abs. 2 BNatSchG i.V.m. § 19 Abs. 1 LNatSchG um Stellungnahme gebeten. Die Deutsche Telekom Niederlassung Nord, die Schleswig-Holstein Netz AG und die Stadtwerke Lübeck haben keine Bedenken.
1.300 Recht - hat keine rechtlichen Bedenken 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften - keine Bedenken 3.820 Stadtwald - keine Bedenken 4.491 Archäologie und Denkmalpflege - keine Stellungnahme abgegeben 5.610 Stadtplanung und Bauordnung - keine Bedenken und die Anregung das zukünftige Regenwasserrückhaltebecken in das LSG mit einzubeziehen 5.661 Stadtgrün und Verkehr - keine Bedenken Beteiligung nach § 42 Abs. 1 LNatSchG: - Anerkannten Naturschutzvereinigungen - von den Naturschutzvereinigungen hat lediglich der NABU Stellung genommen. Der NABU spricht sich grunds. gegen jegliche Grenzen Verschiebungen von LSG- oder NSG- Grenzen aus, die allein wirtschaftlich bedingt sind. Im konkreten Fall hält der NABU jedoch die Änderung der LSG-VO für zweckmäßig und vertretbar. - Beirat für Naturschutz der Hansestadt Lübeck - nimmt das Vorhaben zur Kenntnis und begrüßt die beabsichtigte Erweiterung des Landschaftsschutzgebiets westlich des Baugebiets. - Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - keine Stellungnahme abgegeben. - Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung - keine Stellungnahme abgegeben.
Zudem erfolgte eine öffentliche Auslegung vom 06.12.2017 bis 08.01.2018.
|
|
|
|
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, weil die Belange von Kindern und Jugenglichen nicht betroffen sind. |
Begründung: |
|
|
|
|
|
Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
|
| vorgeschrieben durch: |
|
|
|
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
|
| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
27,9 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
34,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
11,3 MB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
1,6 MB
|
