Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05810
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende von der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung über 15.000 Euro für den Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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Mar 20, 2018
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Nach der erfolgreichen Durchführung des Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ im Jahr
2010 wird diese Veranstaltung vom 17. bis 24. Mai 2018 erneut in Lübeck stattfinden. Der
Bundeswettbewerb ist die bedeutendste und erfolgreichste bundesweite Maßnahme zur Findung und Förderung musikalischer Begabungen. Zu der Veranstaltung werden über das
Pfingstwochenende bis zu 2.800 Kinder und Jugendliche sowie rund 8.000 Angehörige und
Pädagogen erwartet. Durch den Zuschuss der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung die Durchführung des Bundeswettbewerbes maßgeblich gesichert.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 15.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Friedrich Bluhme und Else Jebsen-Stiftung im Jahr 2018 einen Gesamtwert von 316.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 15.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,3 kB
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