ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05743

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1)      Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2010 gem. § 95 n Abs. 3 GO und stellt das Jahresergebnis von 0€ (nach satzungsgemäß im Folgejahr bereits erfolgtem Ausgleich) fest.

2)      Die Bürgerschaft nimmt

a)      den aufgelaufenen Jahresverlust 2010 der Kulturstiftung in Höhe von -321.839,44 € zur Kenntnis.

b)      nimmt den beigefügten Prüfbericht des RPA zur Kenntnis, der am 09.11.2017 durch den Ausschuss abschließend beraten wurde (VO/2017/05438).

 

 

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Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresfehlbetrages ist die Ergebnisverwendung allerdings konkret durch die Satzung vorgegeben: der Ausgleich einer Unterdeckung hat durch die HL zu erfolgen was im Haushaltsjahr 2011 auch erfolgt ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein da nicht relevant

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch Satzung KS 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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