ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In den Gemeindewahlausschuss für die Bürgerschaftswahl am 06.05.2018 werden als Beisitzer/innen und stellvertretende Beisitzer/innen die in der Anlage genannten Personen als Ersatz für die gem. Anlage nicht mehr aktiven Mitglieder des Gemeindewahlausschusses gewählt.

 

 

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Die Mitgliedschaft in Wahlorganen von Kandidatinnen und Kandidaten ist gemäß § 55 (2) Gemeinde- und Kreiswahlgesetz nicht möglich, aus diesem Grund sind die vorliegenden Änderungen in der Besetzung des Gemeindewahlausschusses erforderlich.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen werden durch diese Vorlage nicht berührt.

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  §12 (3) GKWG

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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