Beschlussvorlage öffentlich - VO/2018/05760
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Vertrauenspersonen / StellvertreterInnen für den Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.102 - Zentrale Verwaltungsdienste, Statistik und Wahlen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Feb 20, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Feb 22, 2018
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Beschlussvorschlag
In den beim Amtsgericht Lübeck zu bildenden Schöffenwahlausschuss werden als Vertrauenspersonen gewählt
1. Ulrike Siebdrat
2. Marek Lengen
3. Silke Diedrich
4. Martin Kucharzik
5. Jens-Uwe Schulz
6. Dieter Rosenbohm
Als StellvertreterInnen werden gewählt
1. Frank Johanns
2. Ursula Wassermann
3. Peter Willwater
4. Susanne Schaefer-Güngör
5. Silke Hagemeyer
6. Volker Krause
Bei den Amtsgerichten sind für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen Ausschüsse zu bilden, die u.a. mit Vertrauenspersonen zu besetzen sind, die von den Vertretungskörperschaften der kreisfreien Städte und Kreise zu wählen sind. Umfasst der Amtsgerichtsbezirk mehr als ein Kreisgebiet oder ein Gebiet einer kreisfreien Stadt, ist die Anzahl der von den jeweiligen Vertretungskörperschaften zu wählenden Vertrauenspersonen von der zuständigen obersten Landesbehörde zu bestimmen. Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat festgelegt, dass von der Hansestadt Lübeck 6 Vertrauenspersonen zu wählen sind. Die Vertrauenspersonen bilden zusammen mit der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht Lübeck und einer Verwaltungsbeamtin/einem Verwaltungsbeamten den Schöffenwahlausschuss, der gleichzeitig Einspruchsausschuss ist. Der Schöffenwahlausschuss entscheidet über die Einsprüche, die gegen die von der Gemeinde aufgestellten Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen erhoben wurden. Anschließend wählt der Schöffenwahlausschuss die erforderliche Anzahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen aus der ggf. berichtigten Vor-schlagsliste für die Geschäftszeit 01.01.2019 bis 31.12.2023. Die Vertrauensleute sind aus den Einwohnerinnen und Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks Lübeck von der Bürgerschaft mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl, zu wählen. Um die Beschlussfähigkeit des Ausschusses sicherzustellen, ist es erforderlich, auch jeweils Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die Vertrauenspersonen zu benennen. Die Verteilung der Anzahl der Wahlvorschläge erfolgte nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Lague/Schepers. Danach entfielen auf die SPD-Fraktion 2, die CDU-Fraktion 2 , die GAL-Fraktion 1 und die BfL-Fraktion 1 Vorschlag. Die Fraktionen haben auch in entsprechender Anzahl Stellvertreterinnen/Stellvertreter benannt. Der Schöffenwahlausschuss hat die Aufgabe neben der erforderlichen Zahl der Schöffinnen/Schöffen und Hilfsschöffinnen/Hilfsschöffen auch die erforderliche Anzahl der Jugendschöffinnen/Jugendschöffen und Jugendhilfsschöffinnen/Jugendhilfsschöffen zu wählen. Die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen beschließt der Jugendhilfeausschuss.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Keine Relevanz gem. Handlungsleitfaden |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: |
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| § 40 Gerichtsverfassungsgesetz |
Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
