ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/05617

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anregung Lübeck Management vom 27.11.2017

 

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Nach den Regelungen des Ladenöffnungszeitengesetzes Schleswig-Holstein kann per Stadtverordnung für Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonn- und Feiertagen ausnahmsweise eine Ladenöffnung zugelassen werden.

 

Mit Stadtverordnung vom 01.06.2016 sind für den Bereich der Hansestadt Lübeck insgesamt vier verkaufsoffene Sonntage für das Jahr 2018 festgesetzt worden.

 

Das Lübeck-Management regt nun an, hinsichtlich eines verkaufsoffenen Sonntags eine Terminänderung vorzunehmen.

 

Der für den 03.06.2018 vorgesehene Sonntag anlässlich der Veranstaltungsreihe „Lübeck klingt“ soll entfallen, stattdessen sollen die Ladengeschäfte nun anlässlich des Hansekultur-Festivals anlässlich des Stadtjubiläums „875 Jahre Lübeck“ am Sonntag, d. 10.06.2018 öffnen dürfen.

 

Das Stadtjubiläum 875 Jahre Lübeck wird im Verlaufe des Jahres 2018 durch besondere Angebote erhebliche Außenwirkung für die Hansestadt Lübeck erzielen.

 

Die Lübeck und Travemünde Marketing GmbH (LTM) wird hierzu in der Zeit vom 08. bis 10.06.2018 eine Neuinterpretation des bereits bekannten Hansekultur-Festivals vorstellen. Insgesamt werden zu diesem Ereignis etwa 150.000 Besucherinnen und Besucher erwartet.

Die Veranstaltung wird überregional beworben.

 

Das Festivalgebiet wird sich auf der Altstadtinsel zwischen Mühlenstraße, Königstraße, An der Mauer/Kanalstraße bis zur Hundestraße erstrecken.

 

Als Partner konnte die LTM bereits St. Aegidien, das Museumsquartier St. Annen, das Logenhaus, den Fachbereich 4 (Kultur und Bildung) in der Schildstraße, die VHS in der Hüxstraße, den Aegidienhof und die Weberstraße, das Altstadtbad Krähenteich, das Magazin Lüttbecker mit einem Kinderprogramm, einige Vereine, darunter die Steuerungsgruppe Fairtrade Hansestadt Lübeck, das Rote Kreuz, die Rotarier u.a. sowie einzelne Bewohner in der Düveken- und Stavenstraße, Fleischhauerstraße und Hundestraße gewinnen.

 

Das Hansekultur-Festival, stellt einen besonderen Anlass dar, welcher die Festsetzung besonderer Ladenöffnungszeiten auf Grundlage des § 5 Ladenöffnungszeitengesetz Schl.-H. am Sonntag, d. 10.06.2018 in der Hansestadt Lübeck rechtfertigt.

 

Die IHK zu Lübeck, der Handelsverband Nord e.V, die evangelische und die katholische Kirche, die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, die Lübeck- und Travemünde Marketing GmbH und das Stadtschülerparlament sind zur geplanten Änderung um Stellungnahme gebeten worden. Seitens der Katholischen Pfarrei Lübeck werden keine Einwände erhoben, der Einzelhandelsverband Nord unterstützt den Antrag des Lübeck-Managements ausdrücklich. Weitere Stellungnahmen wurden nicht eingereicht.

 

Die Entscheidung über die Festsetzung der Ladenöffnungszeiten trifft der Bürgermeister. Vor Erlass ist die Stadtverordnung der Bürgerschaft zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Siehe Bericht

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

X

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

 

Nein

Begründung:

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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