Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05490
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 1.210.000,00 € zugunsten des Lübecker Bildungsfonds für das Haushaltsjahr 2017
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.401 - Schule und Sport
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 18, 2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Jan 23, 2018
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jan 25, 2018
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Der Lübecker Bildungsfonds existiert seit 2009 und wird zu einem sehr großen Teil aus Mitteln der Lübecker Stiftungen gespeist. Der Verbund der Lübecker Stiftungen hat für die Zeit ab 2014 neben den staatlichen Quellen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine finanzielle Beteiligung in erheblicher Höhe in Aussicht gestellt. Hierzu trug die Possehl-Stiftung im Haushaltsjahr 2017 mit einem Betrag von 1.210.000 € bei. Dies hat sie der Hansestadt Lübeck mit Schreiben vom 18. Oktober 2017 mitgeteilt.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 1.210.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 5.826.620,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 1.210.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| Freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: § 76 Abs. 4 GO für das Spendenannahmeverfahren |
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Finanzielle Auswirkungen: | x | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
