ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/05570

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der § 13 [Einwohnerfragstunde] Absatz 1 der Geschäftsordnung wird folgendermaßen geändert:

(1)    Die Bürgerschaft  und die Ausschüsse räumen bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit ein, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse.

 

Hinweis: Änderungen kursiv und unterstrichen gekennzeichnet

 

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– erfolgt mündlich –

 

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