ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2017/05616

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 10.13.2 VO Nr. 5570 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig an den Hauptausschuss überwiesen:

 

Anschließend ist eine erneute Beratung in der Bürgerschaft vorgesehen !

 

Der § 13 [Einwohnerfragstunde] Absatz 1 der Geschäftsordnung wird folgendermaßen geändert:

 

(1)   Die Bürgerschaft und die Ausschüsse räumen bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit ein, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzungen der Bürgerschaft und der Ausschüsse.

 

Hinweis: Änderungen kursiv und unterstrichen gekennzeichnet

 

 

Auftrag an:

 

1.101 Bürgermeisterkanzlei

(als geschäftsführender Bereich)

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