ALLRIS - Vorlage

Bericht öffentlich - VO/2017/05367

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anstehende Stadtentwicklungsprojekte Rahmenplan Altstadt (Bürgerschaftsbeschluss VO/2016/04320), Flächennutzungsplan (Bürgerschaftsbeschluss VO/2014/01571) und Verkehrsentwicklungsplan (Bürgerschaftsbeschluss Drs.-Nr. 291/27.11.2008)

 

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Lübeck wird sich verändern. Dies zeigt sich zum einen in der Innenstadt, wo der Strukturwandel im Einzelhandel, der Wunsch nach weniger Kfz-Verkehr und baukulturelle Ansprüche die Frage aufwerfen, welche Funktionen unsere Altstadt in Zukunft haben wird. Der Strukturwandel findet jedoch auch außerhalb der Innenstadt statt. Der Hafen wird sich sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht neu aufstellen – ganze Quartiere werden sich in Bezug auf die Nutzung grundlegend verändern. Lübeck wächst, aber die Flächen sind begrenzt. Die Konkurrenz um die Ressource Boden nimmt zu. Nachhaltigkeit und Lebensqualität müssen auch im Wachstum gewährleistet werden. Grundlegend wird der Wandel ebenso in der Mobilität sein, wo elementare technische Fortschritte verzeichnet werden.

Die Weichen für diese Entwicklung müssen schon heute gestellt werden, wenn Lübeck auf den anstehenden Wandel nicht bloß reagieren will. Partizipation der Bürgerinnen und Bürger und Beteiligung der Öffentlichkeit wird dabei in der Stadtentwicklung immer wichtiger. Wenn die Hansestadt Lübeck also die Weichen für die Zukunft stellt, müssen die Ziele und Projekte gemeinsam definiert werden.

Die Instrumente zur Umsetzung dieser Ziele sind u. a. der anstehende Rahmenplan (RP) für die Altstadt, der Flächennutzungsplan (FNP) und der Verkehrsentwicklungsplan (VEP). Für die Durchführung dieser Projekte bestehen bereits politische Beschlüsse. Durch den vorliegenden Bericht bringt die Verwaltung ihren Willen zum Ausdruck, angesichts der zeitlich parallel ablaufenden Bearbeitung dieser Einzelprojekte eine optimale Außendarstellung und Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten.

Unter der Dachmarke „LÜBECK überMORGEN“ werden

-          ein einheitliches Corporate Design genutzt,

-          eine abgestimmte und transparente Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt,

-          kontinuierlich begleitende Gremien eingerichtet und

-          Arbeitsschritte so weit wie möglich zusammengelegt.

Das Grundprinzip der Dachmarke steht theoretisch auch weiteren mittelfristig anstehenden Vorhaben offen – und zwar fachbereichsübergreifend. Zu nennen wären bspw. die Aktualisierung des ISEK, die Aufstellung der Teillandschaftspläne Klimawandel und Biodiversität, die Lärmaktionsplanung, der Fahrradentwicklungsplan, der Regionale Nahverkehrsplan o. a.. Das Corporate Design wird mit dem Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit abgestimmt und aus dem bestehenden Design für die Hansestadt Lübeck abgeleitet und wird für alle Veröffentlichung (auch beauftragter Gutachter) angewendet.

Stadtentwicklungsprozess_neu

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist bei der Erstellung dieser Vorlage nicht erfolgt. Die Beteiligung von Kin-dern und Jugendlichen wird im Stadtentwicklungsprozess jedoch eine wichtige Rolle spielen.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

X

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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