ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05506

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Inwieweit kommt der Grundstückseigentümer des ehemaligen Schlachthofgeländes der Einhaltung  der „Stadtverordnung über die Bekämpfung von Ratten in der Hansestadt Lübeck vom 11.12.2014“, und der damit verbundenen Verpflichtungen des Grundstückseigentümers lt.§1 und 2, sowie der laut §3 der Verordnung unverzüglich umzusetzenden Maßnahmen zur deren Bekämpfung nach.? 
  2. Sind dem Gesundheitsamt bereits entsprechende Meldungen zur Bekämpfung von Ratten und damit verpflichtend umzusetzende Maßnahmen bekannt. Wenn ja, wann wurden die erforderlichen Anzeigen gemacht und wie umfangreich waren die damit einhergehenden, verpflichtenden Maßnahmen.
  3. Werden weitergehende Kontrollen durchgeführt, sollten entsprechende Meldungen und Maßnahmen bereits durchgeführt worden sein?     

 

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