ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05427

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Kreiselternvertretung:

 

Herr Christian Weise, Kupferschmiedestr. 6-8, 23552 Lübeck bleibt weiterhin beratendes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der Kreiselternvertretung.

 

Frau Marta Czerwinski, Lilienstr. 18, 23558 Lübeck wird als Nachfolgerin von Herrn Tim Klostermann, Paul-Gerhardt-Str. 3, 23554 Lübeck, als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Kreiselternvertretung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

 

Stadtelternvertretung:

 

Frau Marie-Luise Lehmann, Lichte Querstr. 7, 23552 Lübeck wird als Nachfolgerin von Herrn Thomas Mix, Sauerbruchweg 48, 23562 Lübeck, als beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

Frau Mareeke Stuth, Hagedorn 9, 23560 Lübeck wird als Nachfolgerin von Herrn Kai Daut, Wisbystr. 6, 23558 Lübeck, als stellvertretendes beratendes Mitglied auf Vorschlag der Stadtelternvertretung in den Jugendhilfeausschuss gewählt.

 

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Herr Klostermann, Herr Mix und Herr Daut haben ihr Mandat als bisherige Vertreter der Kreis- bzw. Stadtelternvertretung im Jugendhilfeausschuss niedergelegt und sind zurückgetreten. Durch diese Rücktritte ist es notwendig die frei gewordenen Wahlstellen neu zu besetzen.

Die Wahl erfolgt auf Vorschlag der Kreis- und Stadtelternvertretung.

Gründe, die gegen eine Wahl von Herrn Christian Weise und Frau Marie-Luise Lehmann als beratende Mitglieder und Frau Marta Czerwinski und Frau Mareeke Stuth als stellvertretende beratende Mitglieder sprechen, liegen nicht vor.

Sie sind von der Bürgerschaft zu wählen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

entfällt

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Das Vorschlagsrecht für die Berufung von Jugendhilfeausschussmitgliedern nach § 71 SGB VIII ist in der Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck verbindlich geregelt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

Neu

 

 

Freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: SGB VIII und Satzung für das Jugendamt der Hansestadt Lübeck

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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