ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05287

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung in Höhe von 220.000 Euro für die Vorbereitung und Durchführung des Veranstaltungsjahres anlässlich des Stadtjubiläums „875 Jahre Lübeck“ wird angenommen.

 

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Das Stadtjubiläum „875 Jahre Lübeck“ im Jahr 2018 soll gemäß des am 24.11.2016 von der Bürgerschafft beschlossenen Konzeptes (VO/2016/04200) mit einem Veranstaltungsjahr gewürdigt werden. Durch den Zuschuss der Possehl-Stiftung wird das von zahlreichen Lübecker Einrichtungen und Initiativen getragene Veranstaltungsprogramm maßgeblich gesichert.

 

Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

 

Mit der Spende über 220.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 2.446.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 220.000,00 Euro zuständig.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Die Spendenannahme an sich löst keine Beteiligungsnotwendigkeit aus.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch: 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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