Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05238
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung der Possehl-Stiftung zugunsten der 59. Nordischen Filmtage Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Senat
|
zur Senatsberatung
|
|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Oct 9, 2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
zur Vorberatung
|
|
|
|
Oct 10, 2017
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
|
zur Entscheidung
|
|
|
|
Nov 30, 2017
|
Die Nordischen Filmtage Lübeck werben regelmäßig Deckungsmittel für ihre Aufwendungen zu einem Anteil von 27 % aktiv durch Spenden und dergleichen selbst ein, um die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von konkreten Sachmitteln und zweck- und projektgebundene Geldmitteln, sondern auch die Sicherung der Basisfinanzierung. Die Spende der Possehl-Stiftung ist die Sicherung dieser Basis.
Für die Durchführung der 59. Nordischen Filmtage ist von Seiten der Possehl-Stiftung ein Betrag in Höhe von 100.000,- € bewilligt worden. Dieser Betrag ist eine essentielle Größe im Haushalt des Festivals und ist existentiell für das gewohnt hochwertige Angebot des Festivals an die Lübecker Bürger.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von §76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 100.000,- € erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 1.653.385,36 €. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr geschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 100.000,- € zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
48,5 kB
|
