Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05287
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Spende der Possehl-Stiftung über 220.000 Euro für das Stadtjubiläum "875 Jahre Lübeck"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 13, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2017
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Das Stadtjubiläum „875 Jahre Lübeck“ im Jahr 2018 soll gemäß des am 24.11.2016 von der Bürgerschafft beschlossenen Konzeptes (VO/2016/04200) mit einem Veranstaltungsjahr gewürdigt werden. Durch den Zuschuss der Possehl-Stiftung wird das von zahlreichen Lübecker Einrichtungen und Initiativen getragene Veranstaltungsprogramm maßgeblich gesichert.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende. Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:
Leistet eine Geberin in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 220.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 2.446.112,79 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 220.000,00 Euro zuständig.
Finanz. Auswirkung
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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55,5 kB
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