Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/05428
Grunddaten
- Betreff:
-
Antwort auf die Anfrage von BM Lindenau zur Vorlage 5129 zum Ersatzneubau Beleuchtungsanlage Travemünder Allee/B75 (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Nov 14, 2017
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Ausbaubeiträge werden von den Eigentümern der Anliegergrundstücke erhoben. Die Flächen der Kleingartenanlage an der Travemünder Allee gehören lt. Grundbuch der Hansestadt Lübeck. Die Hansestadt Lübeck hat mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Kleingärtnervereine e.V. einen Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 für die klein-gärtnerisch genutzten Grundstücksflächen geschlossen und an den Generalpächter verpach-tet. Die Kleingartenanlage wird bei der Veranlagung schon berücksichtigt, aber als Konfu-sionsgrundstück nicht veranlagt.
Auch aus dem Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 ergibt sich keine Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen. Weder aus § 11 (Abgaben und sonstige Lasten) noch aus § 14 (Zugänglichkeit für die Allgemeinheit) und auch nicht aus § 15 (Verkehrssicherungspflicht sowie Reinigungs- und Streuverpflichtung) ergibt sich die Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 2.280 Wirtschaft und Liegenschaften zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Die Interessen von Kinder und Jugendlichen werden durch die Beantwortung der Anfrage nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
