ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/05428

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Lindenau im Hauptausschuss am 12.09.2017, ob auch der Kleingartenverein zum Kreis der bevorteilten Anlieger gehört und damit ausbaubeitragspflichtig ist.

 

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Ausbaubeiträge werden von den Eigentümern der Anliegergrundstücke erhoben. Die Flächen der Kleingartenanlage an der Travemünder Allee gehören lt. Grundbuch der Hansestadt Lübeck. Die Hansestadt Lübeck hat mit dem Gemeinnützigen Kreisverband Lübeck der Kleingärtnervereine e.V. einen Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 für die klein-gärtnerisch genutzten Grundstücksflächen geschlossen und an den Generalpächter verpach-tet. Die  Kleingartenanlage wird  bei der Veranlagung  schon berücksichtigt, aber als Konfu-sionsgrundstück nicht veranlagt.

 

Auch aus dem Generalpachtvertrag vom 09. September 2010 ergibt sich keine Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen. Weder aus § 11 (Abgaben und sonstige Lasten) noch aus § 14 (Zugänglichkeit für die Allgemeinheit) und auch nicht aus § 15 (Verkehrssicherungspflicht sowie Reinigungs- und Streuverpflichtung) ergibt sich die Möglichkeit, öffentliche Lasten auf den Generalpächter zu überwälzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Die Interessen von Kinder und Jugendlichen werden durch die Beantwortung der Anfrage nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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