Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05268
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041.7 - Lübecker Museen
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege
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zur Vorberatung
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Nov 13, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Nov 14, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Nov 30, 2017
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Beschlussvorschlag
Aufgrund des § 98 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird der Haushaltsplan der Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck für das Haushaltsjahr 2018 wie folgt festgesetzt:
Im Ergebnisplan mit
- einem Gesamtbetrag der Erträge von 2.087.600 €
- einem Gesamtbetrag der Aufwendungen von 2.087.600 €
einem Jahresüberschuss/ Fehlbetrag von 0 €
im Finanzplan mit
- einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von2.025.800 € - einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit von1.997.100 € - einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit 400 €
- einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus Investitions- und Finanztätigkeit 106.300 €
Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck wird durch den Fachbereich Kultur der Hansestadt Lübeck verwaltet. Rechtsgrundlagen sind das Landesverwaltungsgesetz i.d.F. vom 30.01.1992 (GVOBl. Nr 4, S. 63), das Stiftungsgesetz vom 13.07.1972 (GVOBl. S. 123) und die Stiftungssatzung.
Seit dem Haushaltsjahr 1974 ist anstelle der Haushaltssatzung der Beschluss der Gemeindevertretung über einen Haushaltsplan der Stiftungen erforderlich. Die Kulturstiftung der Hansestadt Lübeck legt den Haushaltsplan 2018 aus diesem Grunde als Vorlage vor.
Die wesentlichen Leistungen, Ziele, Kennzahlen und Strukturdaten der Kulturstiftung sind Bestandteil der Produkthaushaltsseite der Lübecker Museen (Bereich 4.041, Produkt 251001) im städtischen Haushalt. Dort ist auch der städtische Zuschuss an die Kulturstiftung geordnet und ausgewiesen. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Erläuterungen zu den Haushaltsplänen der Stiftungen im Vorbericht zum Haushaltsplan der Hansestadt Lübeck 2018, Band I, verwiesen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:
Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zur Kenntnisnahme zur Kenntnis genommen |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Nicht betroffen |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| x | vorgeschrieben durch: : § 98 Abs 2 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja (Anlage 1 und 2) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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71,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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55,4 kB
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