ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05260

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Bürgerschaft hat am 27.11.2003 u.a. auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen, dass sich „die Hansestadt Lübeck verpflichtet, vorhandene und neu hinzukommende illegale Farbschmierereien, Schriftzüge und Gegenstände an stadteigenen Liegenschaften zu beseitigen“. Dies soll innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden geschehen (Drs. 523)

Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen:

Weshalb sind zahlreiche Schmierereien an stadteigenen Gebäuden und Plätzen teilweise seit Jahren nicht beseitigt worden? (Auswahl siehe Anlage)

Wie wird zukünftig die Umsetzung sichergestellt?

Welche Mittel sind bisher aus dem Opfer-/Geschädigtenfonds abgerufen worden? (2010-2017)

 

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Anlagen

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