Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05106
Grunddaten
- Betreff:
-
Spendenannahme einer Geldspende der Possehl-Stiftung über 942.660,00 Euro für die Fortsetzung des Angebotes "Deutsch für alle" - Konzept für eine koordinierte Sprachförderung für Flüchtlinge in Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.403 - Volkshochschule
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Schul- und Sportausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 21, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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Sep 26, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 28, 2017
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Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von
§ 76 Abs. 4 GO:
Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 942.660,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 1.548.785,36 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 942.660,00 Euro zuständig.
Die VHS Lübeck hat im Herbst 2015 ein Konzept für eine koordinierte Sprachförderung für Flüchtlinge in Lübeck erstellt mit dem Ziel, dass alle Flüchtlinge, die der Hansestadt Lübeck zugewiesen sind, eine Sprachförderung in jeweils angemessener Form erhalten. Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive erhalten keine Chance, sich in Intensivsprachkursen gezielt auf Sprachprüfungen vorzubereiten. Einstiegsangebote (vom Land S-H geförderte STAFF-Kurse über 320 UE oder Kurse Einstieg Deutsch) haben lediglich das grobe Zurechtfinden im Alltag zum Ziel. Diese Menschen bleiben somit die Hauptzielgruppe für das Konzept Deutsch für alle.
Dankenswerterweise hatte die Possehl-Stiftung im November 2015 zugesagt, das Vorhaben mit 500.000 EUR zu unterstützen, so dass die Umsetzung des Konzeptes ab Anfang 2016 erfolgen konnte. Die Planung war zunächst befristet bis Ende 2017. Von der Fördersumme sind bisher folgende Kosten gedeckt worden:
01.01.2016 - 31.12.2016 307.690 EUR
01.01.2017 - ca. März 2017 192.310 EUR
Die im Jahr 2016 begonnene Sprachförderung für alle Geflüchteten in Lübeck soll in den Jahren 2017 und 2018 fortgeführt werden und es besteht hierfür ein kalkulierter Bedarf in Höhe von 942.660 Euro.
Auch bei gleichbleibend rückläufigen Flüchtlingszahlen wird der Bedarf an Deutschkursen mittelfristig noch auf einem hohen Niveau bestehen bleiben, weil die Dauer des Lernprozesses bis zu den Zielleveln B1 / B2 / C1 / C2 in der Regel bei deutlich über einem Jahr liegt.
Seit Juni 2016 werden die Teilnehmenden in den Deutschkursen von einer Sozialpädagogin bgzl. der beruflichen Perspektiven und Eingliederungsmöglichkeiten betreut.
Auch durch den Einsatz von ehrenamtlichen Sprachhelfer/innen wird der Spracherwerb von Geflüchteten in Lübeck maßgeblich unterstützt. Die ehrenamtlichen Sprachhelfer/innen erhalten in der VHS eine Grundqualifikation. Im Jahr 2016 haben 66 Personen an insgesamt fünf Qualifizierungskursen mit je 40 Unterrichtsstunden teilgenommen. Die meisten von ihnen sind jetzt in der Lernförderung 1-2 mal wöchentlich aktiv. Die grundsätzlich intensive persönliche Begegnung bei der ehrenamtlichen Sprachförderung trägt wesentlich zur Förderung des Zusammenwachsens der Gesellschaft bei.
Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.
Folgeaufwendungen entstehen nicht.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| 1.201 Haushalt und Steuerung zustimmend |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | x | Nein |
Begründung: |
| Besondere Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| x | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| x | Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36 kB
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