ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/05086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Geldspende der Possehl-Stiftung über 4.600,00 Euro für den „Interkulturellen Sommer 2017“ wird angenommen.

 

 

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Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO:

Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.

Mit der Spende über 4.600,00 Euro erreicht die Spendensumme der Possehl-Stiftung im Jahr 2017 einen Gesamtwert von 1.553.385,36 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist die Bürgerschaft nach der am 21.03.2013 von ihr beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 4.600,00 Euro zuständig.

 

Bei der Spende handelt es sich um einen Zuschuss für die Durchführung des „Interkulturellen Sommers 2017“.

Zum 3. Mal veranstaltet die VHS Lübeck gemeinsam mit Lübecker Einrichtungen eine Veranstaltungsreihe im Sommer, in diesem Jahr unter dem Titel „wir. lübeck. INTERKULTURELLER SOMMER“. Gemeinsames Ziel ist es, Begegnung von Menschen verschiedener Kulturen zu fördern, dabei aber alle Menschen in Lübeck, auch die schon lange hier lebenden, in den Blick zu nehmen und die Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Blickwinkel und Erfahrungshorizonte der Menschen zu lenken.

Alle  Veranstaltungen werden gemeinsam beworben durch ein mehrsprachiges Sonderheft, durch Plakate sowie im Internet durch Hinweise auf der Website der VHS sowie der teilnehmenden Veranstalter.

Alle Veranstalter führen die von ihnen geplanten Veranstaltungen eigenverantwortlich durch und die Kosten für die Planung und Durchführung sind grundsätzlich von den veranstaltenden Einrichtungen selbst zu tragen.

Zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, einer Fotodokumentation der Veranstaltungen sowie der Durchführung der Auftakt- und der Abschlussveranstaltung (für Bereitstellung der benötigten technischen Infrastruktur) wurde ein Zuschuss erbeten.

Es bestehen keinerlei geschäftliche Beziehungen zwischen der Hansestadt Lübeck und der Possehl-Stiftung, die einer Spendenannahme entgegenstehen.

 

Folgeaufwendungen entstehen nicht.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Besondere Belange von Kindern und

Jugendlichen werden nicht berührt

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Nein

 

x

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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