Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/05180
Grunddaten
- Betreff:
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BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Anfrage des Ausschussmitglieds Arne-Matz Ramcke zur Werbeanlagensatzung der Hansestadt Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Anhörung
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Sep 4, 2017
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Beschlussvorschlag
Laut §6 der Werbeanlagensatzung dürfen Passantenstopper nicht im öffentlichen Raum aufgestellt werden. Hat die Stadt einen Ermessensspielraum für eine Genehmigung, wenn der Ladenbesitzer zusätzlich eine Fläche vor seinem Ladengeschäft für eine Gastronomische-Sitzfläche im Gehwegbereich angemietet hat und auf dieser gemieteten Fläche einen Passantenstopper aufstellt? Insbesondere in der kalten Jahreszeit, hätten die Ladenbesitzer einen Nutzen von der ganzjährig gemieteten öffentlichen Außenfläche.
Gelten die Einschränkungen von Fassadenparallelen-Anlagen, Buchstaben nur in einzelnen Lettern statt in Schreibschrift zu verwenden, auch bei einer Befestigung vor dem Schaufenster im oberen Bereich, ohne dass die Sicht ins Ladeninnere verhindert wird? (In meinem aktuellen Beispiel wurde seitens der Stadt der Schriftzug nur mit einzelnen Buchstaben zugelassen, obwohl hier keine Fassadenstruktur verdeckt wird - Siehe Begründung in der Satzung §5.
Wie verhält sich die Satzung bei dem Vorhaben, eine Wort-Bild-Marke als Logo mit Schriftzug anzubringen?
Bestehen Einschränkungen bei einer Fassadenparallelen-Anlage oder bei Auslegern, Schriftzug und Logo gemeinsam zu präsentieren?
