ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/05055

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die geplante Bebauung an der Fackenburger Allee/Stadtgraben TB II, für die der B-Plan von Juli 2014 eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vorsieht, wird maximal in diesen Maßen erfolgen und nicht dem Votum des Bauausschusses im März 2017 folgen. Dieser hatte in seiner Sitzung am 20.3.2017 mehrheitlich beschlossen, die Höhenbegrenzung von 18 m bzw. 22 m auf 29,40 m ü.NHN anzuheben.*

 

Es ist darauf zu achten, dass der geplante Neubau optisch nicht durch seine massive Bauweise gegenüber dem UNESCO Welterbe Altstadt „erdrückend“ wird.

 

Weiterhin wird an diesem Standort bei der Fassadengestaltung in Richtung Altstadt auf hohe architektonische Kunstfertigkeit Wert gelegt.

*(Auszug aus dem Beschlussvorschlag VO2017/04623, Bebauungsplan 03.02.01 Fackenburger Allee /Stadtgraben TB II (1. Änderung), Aufstellungsbeschluss (5.610): „Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, die Höhenbegrenzung von 18m bzw. 22 m ü.NHN bis auf maximal 29,40m ü.NHN anzuheben.“)

 

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Im Bauausschuss wurden Änderungen des rechtskräftigen Bebauungsplans Fackenburger Allee/Stadtgraben Teilbereich II diskutiert. Es geht um die Überplanung der Fläche des ehemaligen Autohauses am Lindenteller. Das Gelände gehört seit Jahren einem privaten Investor.

Der B-Plan von Juli 2014 sieht eine Höhenbegrenzung zwischen 13,8 m am Stadtgraben bis maximal 22 m über Normalhöhennull (NHN) an der Fackenburger Allee vor. Doch das reicht dem Investor nicht. An der Fackenburger Allee plant er 1,5 Geschosse höher zu bauen. Am Stadtgraben will er statt der genehmigten 18 m sogar bis zu 29,4 m über NHN hoch bauen. Das positive Votum des Bauausschusses hat er im März 2017 erhalten, eine Mehrheit der Ausschussmitglieder stimmte dafür. Die GAL stimmte dagegen. Für uns ist es unverständlich, warum die Stadt bereit ist, den B-Plan nach Wünschen des Investors derart zu ändern. Ist es Angst, als investorenfeindlich zu gelten? Das darf nicht dazu führen, dass Investoreninteressen über denen der Allgemeinheit stehen. Auch muss sicher sein, dass der Status UNESCO Weltkulturerbe nicht gefährdet ist.

Da wir als Fraktion GAL Zweifel hatten, dass sich die massive Bauweise mit dem Status des Weltkulturerbe der Altstadt verträgt, fragten wir schriftlich bei Dr. Reiner Zittlau, ICOMOS Welterbe Monitoring-Beauftragter, nach, wie er die Entscheidung des Bauausschusses bewertet. Folgende Antwort veranlasst uns zu dem Antrag der Reduzierung der Baumasse:

Schriftwechsel zwischen Hr. Dr. Zittlau und GAL Fraktionsbüro
 

„(…) Zu dem Investorenprojekt an der Fackenburger Allee möchte ich Folgendes anmerken:

 

Die Sichtachse , die sich dem Anreisenden von Nordwesten aus auf die südliche Altstadt und den Dom hin öffnet, wird durch den Neubau nur unwesentlich betroffen sein. Insofern ist eine Welterbebeeinträchtigung nicht in erheblichem Maß gegeben.

 

Innerhalb der Pufferzone nehmen jedoch Baukörper, die das vorgegebene Maß um nahezu 100 % übersteigen, allerdings keine angemessene Haltung gegenüber dem Welterbe ein. Die Stadtlandschaft mit ihrem ansteigenden Bodenrelief verstärkt an einem solchen Bauplatz die Wucht des überdimensionierten Neubaukörpers und macht ihn somit zum optischen Konkurrenten der Großbauten innerhalb der Altstadt. Insofern kann ich gut verstehen, wenn sich Widerstand gegen das Projekt entwickelt. Die Pufferzone ist von der UNESCO gerade dafür vorgesehen worden, das Welterbe nicht durch überdimensionierte Neubaukörper von außen optisch erdrücken zu lassen.

 

Aus dieser Perspektive rate ich dazu, auf eine Reduzierung des Bauvolumens hinzuwirken. Gleichzeitig sollte für diesen exponierten Standort eine hohe architektonische Kunstfertigkeit in der zur Altstadt ausgerichteten Fassade zu Geltung kommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Reiner Zittlau

ICOMOS Welterbe Monitoring-Beauftragter“

 

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