ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04705

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die als Anlage beigefügte Satzung zur endgültigen Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 95 – Ersatzgebiet Alsheide“ (II. Teilaufhebung) wird beschlossen.

 

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Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.

 

Weil die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 95 weitgehend behoben waren, erfolgte am 24.05.1984 eine großflächige Teilaufhebung. Lediglich die anteilige Straßenfläche Engelswisch (Flur 95 - Flurstück 104/5 und Flur 96 – Flurstück 163/2) verblieb im Sanierungsgebiet.

 

In dem Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ stehen jetzt keine Städtebauförderungsmittel mehr zur Verfügung, die für diese Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden könnten. Somit ist das Sanierungsgebiet aufzuheben.

 

Demgemäß wird vorgeschlagen, die endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes „Block 95 – Ersatzgebiet Alsheide“ zu beschließen.

 

Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft „Trave“ mbH – Sanierungsträgerin der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank Schleswig – Holstein nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Keine

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch:  BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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Anlagen

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