Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04702
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Sanierungsgebietes "Block 9 und 10 – Langer Lohberg/Wakenitzmauer"
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.610 - Stadtplanung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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May 15, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 29, 2017
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Beschlussvorschlag
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Block 9 und 10 – Langer Lohberg/Wakenitzmauer“ wird beschlossen.
Die Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ist aufzuheben, sobald die Sanierung durchgeführt ist (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch - BauGB). Diese Rechtspflicht ergibt sich aus Art. 14 Grundgesetz, da nach Durchführung der Sanierung eine Beschränkung des Eigentums und anderer Rechtspositionen entsprechend den sanierungsrechtlichen Bestimmungen des BauGB nicht mehr erforderlich ist.
Die städtebaulichen und baulichen Missstände im Block 9 und 10 sind zum großen Teil behoben. Es sind einige Grundstücke verblieben, bei denen trotz Sanierungsbedarf die erforderlichen Maßnahmen bisher nicht durchgeführt wurden. In dem Städtebauförderungsprogramm „Sanierung und Entwicklung“ stehen jedoch keine Städtebauförderungsmittel mehr zur Verfügung, die für diese Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten eingesetzt werden könnten. Somit ist das Sanierungsgebiet aufzuheben.
Demgemäß wird vorgeschlagen, die endgültige Aufhebung des Sanierungsgebietes „Block 9 und 10 – Langer Lohberg/Wakenitzmauer“ zu beschließen. Die hiervon betroffenen Grundstücks- und Straßenflächen ergeben sich im Einzelnen aus der Anlage 2 zu dieser Vorlage.
Die Erhebung der Ausgleichsbeträge ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde gemäß §§ 154 ff. BauGB. Die erhobenen Beträge sind haushaltsneutral, da diese unverzüglich über die Grundstücks-Gesellschaft „Trave“ mbH – Sanierungsträgerin der Hansestadt Lübeck – mit der Investitionsbank Schleswig – Holstein nach den Städtebauförderrichtlinien des Landes Schleswig-Holstein abgerechnet werden müssen.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Keine |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Belange von Kindern und Jugendlichen werden nicht berührt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: BauGB |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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157,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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129,5 kB
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