ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04784

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Widmung der Verkehrsfläche Havemeisterweg – betreffend in der Gemarkung St. Lorenz, Flur 15, die Flurstücke 1339, 1342 tlw., 1344 und 96/51 gemäß Anlage 1 – mit einer erstmaligen Einstufung gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße wird beschlossen.

 

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Auf der Grundlage des seit dem 23.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans 04.08.00 – Wisbystraße / Steinrader Weg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 28.07.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG wurde im Jahre 2014 die Verkehrsfläche Schützenhof und ab 2015 der Havemeisterweg ausgebaut.

In diesem Zusammenhang wurde mit Verfügung vom 30.04.2015 bereits die Einziehung von Teilflächen am Havemeisterweg verfügt, die im Rahmen des aktuellen Ausbaus nicht mehr für Verkehrszwecke vorgesehen waren und somit privatisiert wurden.

Mit Schreiben vom 18.11.2016 hat der Erschließungsträger die Teil-Übernahme der Erschließungsanlage Havemeisterweg gemäß o.g. Vertrag angezeigt. Diese umfasst die unter Einbeziehung von Teilflächen einer öffentlichen, bisher nur als Geh- und Radweg nutzbaren und jetzt für die Kfz-Nutzung ausgebauten Verkehrsfläche Havemeisterweg inklusive der Wendeanlage.

Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den Flurstücken liegt bei der Hansestadt Lübeck. Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten (Teil)Flächen gemäß Anlage 1.

Gemarkung: St. Lorenz

Flur:

Flurstücke:

Havemeisterweg ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg in Richtung Wisbystraße

15

1339, 1342 tlw., 1344 und 96/51.

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Der Erschließungsträger.

Zustimmend.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

 

 

 

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Anlagen

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