Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04784
Grunddaten
- Betreff:
-
Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein hier: Havemeisterweg (5.660)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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May 15, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 18, 2017
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Auf der Grundlage des seit dem 23.08.2000 rechtskräftigen Bebauungsplans 04.08.00 – Wisbystraße / Steinrader Weg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 28.07.2000 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Friedrich Schütt + Sohn Baugesellschaft mbH & Co.KG wurde im Jahre 2014 die Verkehrsfläche Schützenhof und ab 2015 der Havemeisterweg ausgebaut.
In diesem Zusammenhang wurde mit Verfügung vom 30.04.2015 bereits die Einziehung von Teilflächen am Havemeisterweg verfügt, die im Rahmen des aktuellen Ausbaus nicht mehr für Verkehrszwecke vorgesehen waren und somit privatisiert wurden.
Mit Schreiben vom 18.11.2016 hat der Erschließungsträger die Teil-Übernahme der Erschließungsanlage Havemeisterweg gemäß o.g. Vertrag angezeigt. Diese umfasst die unter Einbeziehung von Teilflächen einer öffentlichen, bisher nur als Geh- und Radweg nutzbaren und jetzt für die Kfz-Nutzung ausgebauten Verkehrsfläche Havemeisterweg inklusive der Wendeanlage.
Hiermit liegt die Widmungsvoraussetzung nach §6 Abs. 3 StrWG vor, das Eigentum an den Flurstücken liegt bei der Hansestadt Lübeck. Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten (Teil)Flächen gemäß Anlage 1.
Gemarkung: St. Lorenz | Flur: | Flurstücke: |
Havemeisterweg ab Steinrader Weg bis Ende Wendeanlage/Anfang Geh- und Radweg in Richtung Wisbystraße | 15 | 1339, 1342 tlw., 1344 und 96/51. |
Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß §3 Abs. (1), Ziffer 3a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
| Der Erschließungsträger. Zustimmend. |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch das Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.04.1996. |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1)
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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