Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04601
Grunddaten
- Betreff:
-
Annahme einer Zuwendung zugunsten der Nordischen Filmtage Lübeck
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 4.041 - Fachbereichsdienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Entscheidung
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May 16, 2017
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Die Nordischen Filmtage Lübeck sind aktiv und stets bemüht, die jährliche Finanzierung zu sichern – dazu gehört nicht nur das Einwerben von Mitteln für die Sicherung der Basisfinanzierung, sondern auch von zweck- und projektgebundenen Geldmitteln. Die Spende der Gemeinnützigen Sparkassenstiftung zu Lübeck dient dem Förderprojekt „Kinder- und Jugendfilmpreis der Nordischen Filmtage 2016“.
Konsumtive Folgeaufwendungen sind mit der Spendenannahme nicht verbunden.
Es handelt sich bei dieser Spende um eine Mehrfachspende.
Für die Mehrfachspende gilt nach Abschnitt II. der Dienstanweisung zur Umsetzung von § 76 Abs. 4 GO: Leistet ein/e GeberIn in einem Haushaltsjahr mehrere Spenden, deren Gesamtwert die Wertgrenze für die Zuständigkeit als Einzelspende überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwertes der Spenden zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Spenden.
Mit der Spende über 5.000,00 Euro erreicht die Spendensumme der Gemeinnützigen Sparkassen-Stiftung im Jahr 2016 einen Gesamtwert von 369.000,00 Euro. Im Zuge des Mehrfachspendenverfahrens ist der Hauptausschuss nach der am 21.03.2013 von der Bürgerschaft beschlossenen Delegationsregelung für die Annahme dieser Einzelspende über 5.000,00 Euro zuständig.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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309 kB
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