Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04781
Grunddaten
- Betreff:
-
Westerauer Stiftung: Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 (VO/2015/02918) und Jahresabschluss zum 31.12.2010 (VO/2016/04279)
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 1.201 - Haushalt und Steuerung
- Beteiligt:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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May 16, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 18, 2017
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Beschlussvorschlag
1) Die Bürgerschaft beschließt die als Anlage beigefügte Eröffnungsbilanz zum 1.1.2010 der Westerauer Stiftung nach § 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein.
2) Die Bürgerschaft beschließt den als Anlage beigefügten Jahresabschluss 2010 und den Lagebericht der Westerauer Stiftung nach
§ 95 n Abs. 3 GO i.V.m. § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 15.066,01 € ist den Zweckrücklagen zuzuführen.
Zu 1) Neben der Hansestadt Lübeck hat gleichzeitig auch die Westerauer Stiftung ihr Rechnungswesen zum 1.1.2010 auf die Doppik gem. GemHVO S-H, umgestellt und hierzu durch den Bereich 1.201 – Haushalt und Steuerung eine Eröffnungsbilanz nach § 54 GemHVO-Doppik erstellt. Diese ist spätestens mit dem ersten Jahresabschluss vorzulegen.
Zu 2) Der erste doppische Jahresabschluss 2010 der Westerauer Stiftung wurde erstellt und liegt mit dem Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes vor. Abschließend wird darin festgestellt:
„Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Westerauer Stiftung.“
Im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz (siehe zu 1) wurde diese Bestätigung des Rechnungsprüfungsamtes noch unter Vorbehalt erteilt, ohne dass konkrete Korrekturerfordernisse benannt wurden.
Korrekturen an der Eröffnungsbilanz können nach § 56 GemHVO-Doppik noch im fünften doppischen Jahresabschluss erfolgsneutral umgesetzt werden. Für die Westerauer Stiftung ist dies der zurzeit in Aufstellung befindliche Jahresabschluss 2014. Korrekturen, die erst anschließend umgesetzt werden müssen, belasten oder entlasten danach das Jahresergebnis der Stiftung.
Die Eröffnungsbilanz 2010 und der Jahresabschluss 2010 wurden vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Prüfungsfeststellungen sowie die Stellungnahmen der Verwaltung und die abschließende Wertung des Rechnungsprüfungsamtes wurden im Rechnungsprüfungsausschuss zuletzt am 10.11.2016 abschließend behandelt, so dass nun die Bürgerschaft über die Eröffnungsbilanz und den Jahresabschluss 2010 beschließen kann.
Hinsichtlich ausführlicher Angaben zum Jahresabschluss mit dem Lagebericht sei auf die Anlagen verwiesen.
Nach § 17 Abs. 2 Stiftungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein gelten die Vorschriften über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden auch für kommunale Stiftungen.
Nach § 95 n Abs.3 und 4 GO hat die Bürgerschaft konkret über den Jahresabschluss und über die Behandlung des Jahresergebnisses zu beschließen. Im vorliegenden Fall des Jahresüberschusses von 15.066,01 € empfiehlt die Stiftungsverwaltung die Zuführung zur Zweckrücklage. Bei der Erstellung der inzwischen vorliegenden Folgejahresabschlüsse wurde von dieser Beschlussfassung ausgegangen. Die aufgestellten Jahresabschlüsse 2010 bis 2013 wurden inzwischen an das Finanzamt übermittelt, damit die Gemeinnützigkeit der Stiftung erhalten bleibt.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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1.140 - Rechnungsprüfungsamt: siehe anliegende Prüfberichte |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein, da nicht relevant |
Begründung: |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
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| freiwillig |
| X | vorgeschrieben durch: § 95 n Abs. 3 GO |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein |
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| Ja (Anlage 1) |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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