Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04853
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95d, Abs. 1, Gemeindeordnung Schl.-Holst. (GO) für das Haushaltsjahr 2017 im Produkt 111020 – Grundstücksmanagement
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.280 - Wirtschaft und Liegenschaften
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Wirtschaftsausschuss und Ausschuss für den Kurbetrieb Travemünde
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zur Vorberatung
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May 8, 2017
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Erledigt
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Bauausschuss
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zur Vorberatung
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May 15, 2017
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Vorberatung
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May 16, 2017
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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May 18, 2017
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Beschlussvorschlag
Im Haushaltsjahr 2017 werden beim Produktsachkonto 111020.999.7852000 Grundstücksmanagement – Tiefbaumaßnahmen – 1.400.000 EUR zur Deckung der Herstellungskosten der Schmutzwasserentwässerungsleitung auf der Herreninsel überplanmäßig gemäß § 95d GO S-H bewilligt.
Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto 612003.000.6821000 Grundstücksan- und -verkäufe – Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden - in Höhe von 1.400.000 EUR.
Die Schmutzwasserentsorgung auf der Herreninsel erfolgt zurzeit noch über abflusslose Sammelgruben. Aufgrund der Entwässerungssatzung sind die einzelnen Wohngrundstücke nunmehr an die öffentliche Kanalisation anzuschließen. Die Entsorgungsbetriebe Lübeck haben die technischen Voraussetzungen geschaffen, so dass die Wohngrundstücke an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen werden können. Darüber hinaus hat die Untere Wasserbehörde den Betrieb der abflusslosen Sammelgruben ab dem 31.12.2016 untersagt. Die bereits verstrichene Frist ist von der Unteren Wasserbehörde letztmalig bis zum 31.10.2017 verlängert worden. Die Ausschreibung für die Leitungsverlegung und Arbeiten auf den Mietparzellen ist zwischenzeitlich durchgeführt worden. 2 von 7 angeschriebenen Unternehmen haben Gebote abgegeben. Das beste Gebot von der Firma Bergemann-Gräper schließt mit einer Auftragssumme von 1.090.162,62 € ab. Das Unternehmen soll am 19. Mai 2017 den Zuschlag erhalten. Die Arbeiten werden in der letzten Mai-Woche/Anfang Juni beginnen. Die Bewohner der Mietparzellen wurden in einer Infoveranstaltung am 06.04.2017 über den technischen Ablauf informiert.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1.487.189 EUR. Hierin enthalten sind die Kosten für die Vermessung der Grundstücke, die Verlegung der Druckrohrleitung in die Hauptwege, die Baugrunduntersuchung, die Planungskosten, die Anschlussbeiträge sowie die Pumpen und deren Verbau auf den einzelnen Grundstücken. Die Umsetzung dieser Maßnahme läuft seit 2013 und in 2017 werden hierfür noch 1.400.000 EUR benötigt. Wie im Bericht der Verwaltung vom 07.12.2016 (VO/2016/04450) angekündigt, sollen die Mittel im Rahmen der hier vorgelegten Überplanmäßigen Bewilligung geordnet werden.
Auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses ergeben sich folgende Kosten für die Gesamtmaßnahme:
Leistung | Kosten in EUR |
Vermessung | 19.741 |
Verlegung der Druckrohrleitung (Hauptnetz) | 515.231 |
Baugrunduntersuchung | 7.637 |
Planungsleistungen gem. HOAI | 131.085 |
Umzulegende Kosten | 673.694
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Anschlussbeiträge | 238.564 |
Pumpen und deren Verbau | 574.931 |
Summe: | 1.487.189 |
Die Hansestadt Lübeck wird die Kosten der Gesamtmaßnahme vorfinanzieren und den Mietern die Möglichkeit geben, diese nach Umlage soweit möglich einmalig oder in Ratenzahlung an die Hansestadt Lübeck zurückzuzahlen. In den Mietvertragsentwürfen ist vorgesehen, dass die Kosten abgerechnet und fällig gestellt werden, wenn die Schlussrechnung vorliegen und geprüft wurden. Falls später weitere Parzellen angeschlossen werden, werden die Kostenaufteilungen in 2jährigem Abstand überprüft, neu festgesetzt und Erstattungen vorgenommen.
Die von den Mietern zu erstattenden Kosten lassen sich für die Anschlussbeiträge und für die Pumpen und deren Verbau exakt darstellen. Alle übrigen Kosten (673.694,00 EUR) werden über eine Umlage erstattet. Diese Kosten werden auf die gesamte erschlossene Fläche zur Größe von 35.123 m² umgelegt. Dies ergibt eine Umlage von 19,18 EUR/m² erschlossener Fläche.
Da die Grundstücke auf der Herreninsel sehr unterschiedliche Größen haben, sind hier beispielhaft 3 Kostenberechnungen und deren Tilgungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auf Grund des Punkt 2.5.2.1 der Dienstanweisung über Stundung, Verzug, Niederschlagung, Erlass und Freistellung von Ansprüchen ist die Verwaltung gehalten, mindestens 5% Zinsen zu erheben.
1.) Grundstücksgröße 1.200 m²
Umlage für die Verlegung der Druckrohrleitung: 1.200 X 19,18 = 23.016,00 €
Anschlussbeitrag: 1.200 X 4,27 = 5.124,00 €
Pumpe und Verbau gemäß Angebot der Baufirma. 12.213,01 €
Summe: 40.353,01 €
Bei Inanspruchnahme einer Ratenzahlung zu 5% Zinsen ergeben sich folgende Monatsraten:
bei einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rate von: € 428,01
bei einer Laufzeit von 15 Jahren eine monatliche Rate von:€ 319,11
bei einer Laufzeit von 20 Jahren eine monatliche Rate von:€ 266,31
2.) Grundstücksgröße 570 m²
Umlage für die Verlegung der Druckrohrleitung: 570 X 19,18 = 10.932,60 €
Anschlussbeitrag: 570 X 4,27 = 2.433,90 €
Pumpe und Verbau gemäß Angebot der Baufirma. 14.252,43 €
Summe: 27.618,93 €
Bei Inanspruchnahme einer Ratenzahlung zu 5% Zinsen ergeben sich folgende Monatsraten:
bei einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rate von: € 292,94
bei einer Laufzeit von 15 Jahren eine monatliche Rate von:€ 218,41
bei einer Laufzeit von 20 Jahren eine monatliche Rate von:€ 182,27
3.) Grundstücksgröße 300 m²
Umlage für die Verlegung der Druckrohrleitung: 300 X 19,18 = 5.754,00 €
Anschlussbeitrag: 300 X 4,27 = 1.281,00 €
Pumpe und Verbau gemäß Angebot der Baufirma. 15.183,52 €
Summe: 22.218,52 €
Bei Inanspruchnahme einer Ratenzahlung zu 5% Zinsen ergeben sich folgende Monatsraten:
bei einer Laufzeit von 10 Jahren eine monatliche Rate von: € 235,66
bei einer Laufzeit von 15 Jahren eine monatliche Rate von:€ 175,70
bei einer Laufzeit von 20 Jahren eine monatliche Rate von:€ 146,63
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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1.201 Haushalt und Steuerung 1.300 Recht |
| zustimmend Kenntnisnahme |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
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Eine Beteiligung von Kinder und Jugendlichen hat nicht stattgefundenen, da diese von dieser Maßnahme nicht betroffen sind. | ||
Die Maßnahme ist: | X | neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: |
| Nein |
| X | Ja |
