ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2017/04829

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Wie viele Schließungstage pro Jahr gibt es in den Kinderbetreuungseinrichtungen der unterschiedlichen Träger (Krippe, Kindergarten, Hort, betreute Grundschule) in Lübeck?
  2. Gibt es jeweils feste Kriterien für die Festlegung von Schließungszeiten (wie z.B. die ersten drei Wochen der Sommerferien) – abgesehen von festgelegten Feiertagen?
  3. Wie kann ermöglicht werden, dass die Schließungzeiten der unterschiedlichen Betreuungseinrichtungen unterschiedlicher Träger deckungsgleich sind.

 

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Für viele Eltern, insbesondere Alleinerziehende ist es schwierig, Schließungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen mit ihrem Urlaubsanspruch abzudecken. Insbesondere, wenn mehrere Kinder in unterschiedlichen Einrichtugen betreut werden und diese unterschiedliche Schließungszeiten haben. Deshalb ist es wünschenswert und notwendig – solange berufstätige Mütter und Väter kleiner Kinder nicht mehr Urlaubsanspruch haben als Menschen ohne Kinder oder mit Kindern, die keine Betreuung mehr benötigen – dass die Schließungszeiten unterschiedlicher Einrichtungen aufeinander abgestimmt werden.

 

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