ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage öffentlich - VO/2017/04639

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die 12. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

Reduzieren

Mit der Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck erfolgt eine Anpassung der Rechtsnorm im § 6 der Hauptsatzung. Aufgrund der Umstellung auf die doppelte Buchhaltung (Doppik) ist eine redaktionelle Anpassung im § 6 Absatz 2 Ziff. 1 notwendig.

Vorher wurde der § 94 Abs. 3 S. 2 GO angewandt, jetzt § 95 n Abs. 3 GO.

 

Mit den Änderungen in § 15 Abs. 2 und Abs. 6 Hauptsatzung erfolgt die Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses vom 24.11.2016, TOP 10.31, VO/2016/04402. Im Rahmen dieses Beschlusses wurde eine Erhöhung auf 80 % des nach der EntschVO möglichen Höchstbetrages für die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Bürgerschaft und für das Sitzungsgeld der bürgerlichen Ausschussmitglieder beauftragt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

X

1.300 – Bereich Recht: keine rechtlichen

Bedenken

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung ist nicht erfolgt, da der

Personenkreis nicht direkt betroffen ist.

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

X

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren