ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2017/04695

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Anfrage gem. §16 GO, BM Katja Mentz, Verteilung der Stadtzeitung

 

  1. Wie hoch ist die Auflage der Stadtzeitung?
  2. Wie ist die Verteilung der Stadtzeitung zwischen Wittich Verlag und Hansestadt Lübeck vertraglich geregelt?
  3. Wird den Austrägern und Austrägerinnen Mindestlohn gezahlt? Wenn nein, wie ist die Bezahlung geregelt?
  4. Woran liegt es, dass ganze Stadtteile keine Stadtzeitung erhalten oder diese sehr unregelmäßig erhalten?

 

 

 

Reduzieren

  1. Die Stadtzeitung erscheint aktuell in einer Auflage von 109.000 Stück

 

  1. Der Verlag + Druck Linus Wittich KG ist für die unentgeltliche Verteilung der Lübecker Stadtzeitung an alle erreichbaren Haushalte verantwortlich. Mit der Verteilung der Lübecker Stadtzeitung ist die Walter Werbung Lübeck beauftragt.

 

  1. Die Walter Werbung Lübeck zahlt den gesetzlichen Mindestlohn.

 

  1. Anhand regelmäßiger unangemeldeter Stichproben wird die Verteilung im gesamten Stadtgebiet überprüft. Eine Prüfung der pauschalen Behauptung, das ganze Stadtteile keine oder nur unregelmäßig eine Stadtzeitung erhalten, kann ohne konkrete Hinweise nicht erfolgen. Konkreten Beschwerden wird unmittelbar nachgegangen, Missstände werden unverzüglich behoben.

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein

Begründung:

 

Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gem §47 f GO ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht betroffen ist

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

x

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

x

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren