ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2017/04681

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Absatz 1 des § 5 (Steuerermäßigung) der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Hundesteuer wird folgendermaßen geändert und ergänzt:

 

 

1) Die Steuer ist auf Antrag des/der Steuerpflichtigen auf die Hälfte zu ermäßigen
 

a)    für Inhaberinnen  und Inhaber einer Lübeck Card und


b)   für das Halten von Hunden, die zur Bewachung von Wohngebäuden benötigt werden, die  von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Wegstrecke entfernt liegen.

 

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Erfolgt mündlich..

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