ALLRIS - Vorlage

Blankovorlage - VO/2017/04589

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Beratungsfolge

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Die Bürgerschaft hat zu Punkt 5.10 mit VO Nr. 4502 den nachstehend  aufgeführten Antrag der GAL-Fraktion einstimmig abschließend an den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung und Bauausschuss (federführend) überwiesen:

 

Verbot von Streusalz

 

Die Stadt Lübeck weist alle Einzelhändler und Tankstellen darauf hin, dass der Einsatz von Streusalz nicht erlaubt ist. Sie werden von der Stadt Lübeck aufgefordert, den Verkauf von Streusalz einzustellen. Parallel soll die Bevölkerung aufgeklärt werden, warum der Einsatz von Streusalz schädlich und deshalb für private Haushalte verboten ist.

 

 

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