ALLRIS - Vorlage

Anfrage eines Bürgerschaftsmitgliedes - VO/2016/04356

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Wer ist in der HL als „Beauftragter der Bundeswehr für zivil-militärische Zusammenarbeit“ (BeaBw ZMZ) benannt?
  2. Seit wann ist diese Position besetzt?
  3. Wie viele Mitarbeiter/innen hat der BeaBw ZMZ in der Stadt Lübeck?
  4. Hat der BeaBw ZMZ eine Dienststelle und wenn ja, hat er diese in der Stadtverwaltung?
  5. Stellt die Stadt Lübeck dem BeaBw ZMZ Geld- oder Sachleistungen zur Verfügung?  Wenn ja, wie viel?
  6. Gibt es zwischen Stadtverwaltung und BeaBw ZMZ einen Datenaustausch? Wenn ja, wie wird dieser kontrolliert?
  7. Wer entscheidet im Ernstfall über den Einsatz welcher Logistik?
  8. Wem unterstehen im Ernstfall die zivilen Rettungseinheiten wie THW, Feuerwehren usw.?
  9. Ist der Bürgermeister gegenüber dem Beauftragten der Bundeswehr weisungsgebunden?
  10. Ist der Bürgermeister gegenüber dem Beauftragten der Bundeswehr weisungsberechtigt?
  11. Wie stellt der Bürgermeister sicher, dass es durch die Zivilmilitärische Zusammenarbeit nicht zu einem verfassungswidrigen Einsatz der Bundeswehr im Inneren kommt?
  12. Welche Rüstungsexporte wurden bzw. werden über den Lübecker Hafen seit 2007 abgewickelt?
  13. Wurden die Rüstungstransporte in Gefahrengüterklassen eingeordnet und wenn ja in welche?
  14. Welche Rolle spielt der Lübecker Hafen bei der Entsendung und Stationierung von Bundeswehrsoldaten in den osteuropäischen Ländern/Litauen.

 

Reduzieren

 

 

Loading...

 

Das könnte Sie auch interessieren