Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/04192
Grunddaten
- Betreff:
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Fraktion grün+alternativ+links (GAL): Änderungsantrag zu VO/2016/04186/BfL AT zu VO/2016/04170 Abberufung und Entsendung eines Mitglieds in den Aufsichtsrat der KWL GmbH
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion GAL
- Federführend:
- Geschäftsstelle der Fraktion grün+alternativ+links (GAL)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Sep 29, 2016
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Nov 24, 2016
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Beschlussvorschlag
Die Fraktion grün+alternativ+links (GAL) beantragt, die Bürgerschaft möge beschließen:
Für den Fall, dass Detlev Stolzenberg durch die Bürgerschaft aus dem Aufsichtsrat der KWL GmbH abberufen wird, wird
Frau Birgit Severin
Uhlandstr. 33
23564 Lübeck
wird mit sofortiger Wirkung als Mitglied des Aufsichtsrates der KWL GmbH entsandt.
§ 10 Hauptsatzung regelt, dass den Fraktionen Vorschlagsrechte für die Aufsichtsratsmandate nach dem Verhältniswahlsystem zustehen und dass sich das Verteilungsverfahren an den Regelungen über das Vorschlagsrecht für Ausschussvorsitze nach § 46 Abs. 5 GO orientiert.
§ 46 Abs. 5 GO regelt für Ersatzwahlen der Vorsitzenden folgendes:
Wird während der Wahlzeit die Wahlstelle einer oder eines Vorsitzenden frei, gilt für die Wahl der Nachfolgerin oder des Nachfolgers Satz 1 bis 4 entsprechend; dabei werden jeder Fraktion so viele Höchstzahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens der oder des Vorsitzenden, für deren oder dessen Wahlstelle das Vorschlagsrecht festgestellt werden soll, Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören
Überträgt man diese Regelung zur Bestimmung des Vorschlagsrechts auf das heute freigewordene Aufsichtsratsmandat,
- sind die heutigen Höchstzahlen für jede Fraktion zu berechnen,
- ist für die jeweilige Fraktion für jedes Aufsichtsratsmitglied, das der Fraktion heute angehört bzw. zuzurechnen ist (z.B. weil es von der Fraktion ursprünglich zur Wahl vorgeschlagen worden ist und heute keiner bzw. keiner anderen Fraktion angehört), eine Höchstzahl zu streichen,
- ist das Vorschlagsrecht der Fraktion mit der größten verbleibenden Höchstzahl zuzusprechen.
Im Ergebnis liegt das Vorschlagsrecht bei der GAL.
