ALLRIS - Vorlage

Antrag der Fraktion GAL - VO/2016/03935

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Haus in der Wiekstraße 9/Priwall wird auf zwei Jahre befristet als Unterkunft für

Geflüchtete angemietet.
 

Der Empfehlung des RPA wird gefolgt, indem durch den Mietvertrag die Instandhaltungsverpflichtung des Mieters analog der Regelungen in anderen Mietverträgen für Flüchtlingsunterkünfte festgelegt wird und nicht allein der Mieter die Instandhaltungskosten trägt.

 

Durch eine vorherige Begehung des Mietobjekts ist der allgemeine Zustand zu bewerten und festzustellen, ob bzw. dass die, bei der ursprünglichen Begutachtung festgestellten Mängel beseitigt wurden.

Vorher darf keine befristete Anmietung erfolgen.

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Geflüchtete sollen bevorzugt in festen Häusern unterkommen, wo sie sich u.a. selbst

versorgen können, und nicht in Containern untergebracht werden.

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