Beschlussvorlage öffentlich - VO/2016/03679
Grunddaten
- Betreff:
-
Entschuldungsfonds der Possehl-Stiftung
- Status:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage öffentlich
- Federführend:
- 2.500 - Soziale Sicherung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Senat
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zur Senatsberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales
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zur Kenntnisnahme
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Jun 7, 2016
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Erledigt
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Hauptausschuss
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zur Kenntnisnahme
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Jun 14, 2016
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Erledigt
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Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
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zur Entscheidung
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Jun 30, 2016
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Im Jahr 2011 wurde durch Initiative der Possehl-Stiftung ein Entschuldungsfonds eingerichtet. Die Schuldnerberatung der Hansestadt Lübeck kann entsprechend des abgestimmten Konzeptes in eigenem Ermessen verfügen. Die Gelder dienen zur Entschuldung der Ratsuchenden. Seither wurde jährlich Aufstockungsanträge in Höhe von 30.000,-- Euro gestellt und von der Possehl-Stiftung bewilligt.
Die Neuregelung des Spendenannahmeverfahrens gemäß § 76 Abs. 4 GO und die damit verbundene Dienstanweisung vom 15.01.2014 für die Abwicklung von Spenden machen es erforderlich, dass die Bürgerschaft über die Spendenannahme entscheidet.
Finanz. Auswirkung
Beteiligte Bereiche/Projektgruppen: Ergebnis: |
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2.500 Soziale Sicherung - Schuldnerberatung |
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Beteiligung von Kindern und Jugendlichen |
| Ja |
gem. § 47 f GO ist erfolgt: | X | Nein |
Begründung: |
| Ist nicht erfolgt, da der Personenkreis von der Maßnahme nicht unmittelbar betroffen ist. |
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Die Maßnahme ist: |
| neu |
| X | freiwillig |
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| vorgeschrieben durch: |
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Finanzielle Auswirkungen: | X | Nein, durchlaufende Mittel, die keine Auswirkungen auf den Haushalt haben. |
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| Ja (Anlage 1) |
