ALLRIS - Vorlage

Antwort auf Anfrage öffentlich - VO/2014/02219

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Anfrage von BM Thomas Rathcke in der Sitzung der Bürgerschaft am 27.11.2014 mit folgender Fragestellung: Gibt es kommunale Pflichtaufgaben, die die Hansestadt    Lübeck zurzeit nicht erfüllt? Wenn ja, welche sind das?

 

 

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Die Hansestadt Lübeck erfüllt die ihr obliegenden Pflichtaufgaben.

Kommunalrechtlich sind dabei Weisungsaufgaben zu unterscheiden von pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Bei den letztgenannten Aufgaben besteht ein Spielraum in der Erfüllung der Aufgaben, der durchaus wahrgenommen und im Einzelfall ausgestaltet wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Beteiligte Bereiche/Projektgruppen:

Ergebnis:

 

Fachbereiche 1 – 5

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein

Begründung:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen sind bei dieser Antwort nicht tangiert

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

 

vorgeschrieben durch

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

X

Nein

 

 

Ja (Anlage 1)

 

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