15.06.2026 - 5.6 Jahresbericht Fuß- und Radverkehr 2025
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
52. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 15.06.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:02
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Bericht öffentlich
- Federführend:
- 5.660 - Stadtgrün und Verkehr
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Hierzu reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Ramcke, Herr Dreilich, Frau Schölkopf, der Vorsitzende, Senatorin Hagen, AM Mählenhoff und AM Wisotzki.
Der Vorsitzende bittet darum, die Beschilderung für Radfahrende auf der Wegebeziehung vom Bahnhof zur Stadtgrabenbrücke zu überprüfen. Dort sei ein Schild aufgestellt, welches den Eindruck erwecken könne, dass das Radfahren dort verboten sei. In dem Zuge fragt er auch, ob die Maßnahme am Lindenteller auch in diesen Bericht fallen würde und wie hier die Zeitschiene aussehe.
Frau Schölkopf antwortet, dass die Verwaltung die Ausschreibung zum Lindenteller habe aufheben müssen. Die Ausschreibung werde nochmal überarbeitet und man würde die Maßnahme gerne zum Ende des Jahres ausschreiben. Die Stadt müsse sich aber darauf einrichten, dass es sich dabei um keine Maßnahme handle, die attraktiv für die Straßenbauunternehmen sei.
Der Vorsitzende fragt, ob die Verwaltung wegen dieser Maßnahme nochmal auf die Politik zugehe, bevor es losgehe.
Frau Schölkopf bestätigt dies.
AM Mählenhoff sagt, dass auf der Route von der Werner-Kock-Straße zur Stadtgrabenbrücke ein Findling aufgestellt sei, der den Radweg ausbremse. Sie bitte darum, zu prüfen, ob dies überarbeitet werden könne.
AM Wisotzki ergänzt, dass auf der Route auch die Ampelzeiten optimiert werden könnten, da teilweise 60 Sekunden an einer völlig leeren Straße auf die Ampel gewartet werden müsse.
Bericht:
Interfraktioneller Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN & SPD: AT zu VO/2023/11887-01-01-01 zu VO/2023/11887 CDU: Zukunft der Geh- und Radwege in Lübeck in der Bürgerschaft am 30.03.2023 (VO/2023/11887-01-01-01)
„Der Bürgermeister wird beauftragt für die geplanten Sanierungen, Umbauten und Ausbauten der Geh- und Radwege, die weitere Ausarbeitung des Verkehrsentwicklungs-planes und die Aufstellung der städtischen Haushalte folgendes zu beachten:
- Das Geh- und Radwegenetz wird weiter ausgebaut. Für die Sanierung und den Aus- und Neubau von Geh- und Radwegen werden im Haushalt 2024 mindestens investive Mittel von 17,6 Mio. € und für die Sanierung mindestens 1,2 Mio.€ konsumtive Mittel bereitgestellt. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beinhalten die investiven Mittel von mindestens 17,6 Mio € und die konsumtiven Mittel von mindestens 1,2 Mio. € keine Kosten für gemeinsame Auto-, Fuß- und Fahrradbrücken.
- Vor jeder Instandsetzung von Geh- / Radwegen oder Fahrbahnen wird die Flächenverteilung des Straßenraums überprüft. Der Ausbau von Rad- und Gehwegen erfolgt nach Möglichkeit gemäß ERA- bzw. EFA-Standard. Um bei baulichen Maßnahmen mehr Flächen für Geh- / Radwege und Abstellflächen für Fahrräder zur Verfügung zu haben, können bei Bedarf die öffentlichen Stellplätze für den ruhenden Kfz-Verkehr reduziert werden.
- In der Regel sollen alle Radverkehrsanlagen ganzjährig zwischen 7.00 und 22.00 Uhr sicher befahrbar sein. Dazu zählen insbesondere die Reinigung und der Winterdienst sowie das verstärkte Kontrollieren von Falschparkenden auf Geh- / Radwegen, sowie die Freihaltung der Gehwege von Schnee und Eis, einschließlich der konsequenten Ahndung von Verstößen.
- In einer App / auf der Internetseite der Hansestadt Lübeck ist zur Meldung von Mängeln ein gesonderter Teil für Geh- / Radwege vorzusehen (geographisch auf einer Karte sichtbar dargestellt). Die Beseitigung der Mängel sollte transparent für die Meldenden erfolgen.
- Jährlich sollen mindestens drei durch Ampeln geregelte / zu regelnde Kreuzungen so umgebaut werden, dass die Sichtbeziehung zwischen Kfz- und Fuß- / Radverkehr verbessert wird. Dies kann z.B. durch vorgezogene Haltelinien für Fahrräder, durch für den Radverkehr vorgezogene Ampelphasen oder separate Radwegeführungen im Kreuzungsbereich erzielt werden.
- Bei Neubau, Umbau oder grundhafter Sanierung von Rad- / Gehwegen werden Rad/ Gehwege an den Ein- / Ausfahrten von Grundstücken und Seitenstraßen in der Regel ohne Höhenveränderung weitergeführt (Beispiel Moislinger Allee). Die rote Farbgebung, Einmündung und Ein- und Ausfahrten soll bis Ende 2027 abgeschlossen sein.
- Für die Einrichtung von Baustellen im Straßenraum ist ein Leitfaden zu erarbeiten, der die Interessen von Fuß-, Rad- sowie Kfz-Verkehr gleichermaßen berücksichtigt. Die Hansestadt Lübeck wird diesen Leitfaden bei eigenen Baumaßnahmen einhalten und bei Baumaßnahmen Dritter die korrekte Einrichtung von Baustellen überwachen.
- Im gesamten Stadtgebiet werden jährlich mindestens 500 zusätzliche öffentliche Fahrradstellplätze unter Berücksichtigung von Lastenrädern eingerichtet, insbesondere an ÖPNV-Knotenpunkten, Einkaufszentren und öffentlichen Einrichtungen prüft die Verwaltung die Errichtung von überdachten Abstell- und Schließanlagen oder Fahrradparkhäusern. Der Bau des Fahrradparkhauses am Hauptbahnhof und die Einrichtung von Fahrradabstellanlagen an den Bahnhaltepunkten ist in Abstimmung mit der Deutschen Bahn weiter konsequent voranzutreiben. Fahrradstellplätze sind auch in Wohngebieten mit Geschosswohnungsbau einzurichten. An welchen Stellen Fahrradstellplätze geschaffen werden, ist im Einklang mit dem Runden Tisch Radverkehr zu erarbeiten und vom Bauausschuss zu beschließen.
- Bis Ende 2024 werden die Zweirichtungsradwege eine gut sichtbare Kennzeichnung erhalten (z.B. Piktogramme). Die Planung neuer Zweirichtungsradwege erfolgt nur, wenn der ERA-Standard erfüllt werden kann.
- Regelmäßig soll für das gegenseitige Verständnis aller Verkehrsteilnehmenden und das richtige Verhalten im Straßenverkehr geworben werden. Weiterhin werden zielgerichtet und effizient alle Verkehrsteilnehmenden über Baumaßnahmen und geänderte Verkehrsführungen informiert. Unter anderem liegt auch ein Fokus der allgemeinen Aufklärung an Schulen sowohl für den Rad-, Fuß- und Autoverkehr.
Einmal jährlich wird die Lübecker Bürgerschaft über alle nach dieser Vereinbarung durchgeführten Maßnahmen des abgelaufenen Jahres und über die für das kommende Jahr geplanten Maßnahmen berichten. Dieser Bericht ist außerdem auf der Homepage der Hansestadt Lübeck zu veröffentlichen.
Dem Bauausschuss und seinem beratenden Gremium, dem Runden Tisch Radverkehr, ist regelmäßig über den Stand der Planungen zu berichten, Maßnahmen sind vor der Ausführung / Beauftragung vorzustellen.
Das von der Lübecker Bürgerschaft bislang nur zur Kenntnis genommene Konzept "Fahrradfreundliches Lübeck" (VO/2013/00307) wird beschlossen und in seinen aktuellen Teilen ungesetzt.“
Beschluss BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu VO/2024/13345-02: Jahresbericht Fuß- und Radverkehr in der Bürgerschaft am 26.09.2024 (VO/2024/13345)
- Der Bericht ist ab dem kommenden Jahr der Bürgerschaft vor der Sommerpause vorzulegen.
- Neben dem vergangenen und dem laufenden Jahr wird auch die Planung für das kommende Jahr dargestellt.
- Für die drei jeweils o.a. Jahre wird ein tabellarischer Vergleich mit den in dem Beschluss VO/2023/11887-01-01-01 genannte Werten dargestellt.
- Maßnahmen zur Reduzierung von Differenzen bei den Soll-/Ist-Vergleichen sind aufzuführen.
Anlagen zur Vorlage
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4,1 MB
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(wie Dokument)
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206,3 kB
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