ALLRIS - Auszug

08.06.2026 - 7.2 AM Stolzenberg (Die FRAKTION): ÄA zu Empfehlung...

Beschluss:
vertagt
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Wortprotokoll

Gemäß TOP 1 werden TOP 5.1 und TOP 7.2 gemeinsam behandelt. Die Diskussion findet sich unter TOP 7.2, die Beschlüsse unter den jeweiligen TOPs.

 

AM Stolzenberg übernimmt eine Einführung zu beiden Vorlagen und erläutert die Gründe für seinen Änderungsantrag zu TOP 5.1 unter TOP 7.2. Er schlägt vor, TOP 7.2 unter gleichzeitiger Ablehnung der Beschlussvorlage unter TOP 5.1 zurückzuziehen, wenn der Beschlussvorschlag unter 5.2 in der Bürgerschaft angenommen und im Rahmen der dort vorgesehenen Maßnahmen zur Würdigung des Heilig-Geist-Hospitals beim Weltkulturerbe-Jubiläum 2027 private Sponsoren zur Finanzierung der Antragstellung bei der UNESCO gesucht werden würden.

 

Zum Vorschlag von AM Stolzenberg sprechen AM Wegner, AM Pott, AM Bieler-Seelhoff und AM Kreft. AM Bieler-Seelhoff und AM Kreft schlagen vor, Antrag und Beschlussvorlagen unter den TOP 5.1, 5.2 und 7.2 inhaltlich getrennt zu behandeln und abzustimmen.

 

Fr. Senatorin Frank geht auf die vier aufgeführten Punkte im Änderungsantrag unter TOP 7.2 ein. Zu Punkt 1 kündigt sie in Bezugnahme auf ihre Aussagen in früheren Sitzungen an, dass sie im Falle eines Ablehnens der Beschlussvorlage unter TOP 5.1 die Mittel für die Antragstellung bei der UNESCO aus der Kulturförderung entnehmen werde. Zu Punkt 2 wartet sie noch auf Antwort der Rechtsabteilung, inwiefern die Bürgerschaft zu einer Beauftragung der Stiftung befugt ist. Zu Punkt 3 benötigt sie noch Klärung durch die Vergabestelle in Bezug auf eine Beauftragung von externen Dienstleistern. Bei Punkt 4 macht sie auf logische Fehler im Antragstext aufmerksam, indem hier bereits eine Würdigung des immateriellen Werts des HGH bei der 40-Jahr-Feier 2027 impliziert werde, obwohl dafür erst im Oktober 2028 ein Antrag bei der UNESCO gestellt werden könne.

 

Es folgt eine Diskussion im Ausschuss zu den Erfolgsaussichten einer Antragstellung bei der UNESCO und den dabei zu erwarteten Kosten. Dazu sprechen AM Bieler-Seelhoff, AM Wegner, AM Stolzenberg und Fr. Senatorin Frank. AM Stolzenberg weist nochmals auf den politischen Auftrag der Bürgerschaft in deren Beschluss aus dem Jahr 2023 hin.

 

[Anm. der Protokollführung: Der Vorsitzende bezieht sich auf den Beschluss der Bürgerschaft in der Sitzung vom 29.06.2023 zu VO/2023/12266-01: BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, Unabhängige-Volt-PARTEI: Antrag zu VO/2023/12266 Heiligen-Geist-Hospital – Zukunftsperspektiven]

 

Fr. Senatorin Frank verweist auf den in der Ausschuss-Sitzung am 09.09.2024 zur Kenntnis genommenen ausführlichen Bericht der Verwaltung und wiederholt die darin genannten Argumente gegen die Erfolgsaussichten einer Antragsstellung und ihre Einschätzung, dass die im Änderungsantrag erneut genannte Summe für die Antragstellung zu niedrig sei.

 

[Anm. der Protokollführung: Fr. Senatorin Frank nimmt hier Bezug auf den 2024 erstellten Bericht der Verwaltung unter VO/2023/12212-01 zur Anfrage von AM Detlev Stolzenberg (Die Unabhängigen): Durchführung eines Symposiums zum immateriellen Schutzgut der Nutzung des Heiligen-Geist-Hospitals]

 

AM Stolzenberg hält an einer optimistischeren Einschätzung der Erfolgschancen einer Antragsstellung fest mit Verweis auf die Ergebnisse des Symposiums zu diesem Thema im vergangenen Jahr, dessen Abschlussbericht den Ausschuss-Mitgliedern ebenfalls vorliege.

 

AM Wegner stellt einen Antrag auf Vertagung von TOP 5.1 und TOP 7.2. Er schlägt vor, die Entscheidung bis nach der Auswertung des Jubiläumsjahres 2027 und dem Vorliegen der Ergebnisse zur weiteren Nutzung des HGH zu verschieben.

 

Fr. Senatorin Frank bittet um eine klare Beschlussfassung durch den Ausschuss, falls TOP 5.1 und 7.2 erst im Jahr 2029 wieder auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen. 

 

AM D’Amico bittet AM Stolzenberg um Stellungnahme zum Umgang mit seinem Antrag.

 

AM Wegner und AM Bieler-Seelhoff sprechen erneut über den hohen finanziellen Aufwand einer Antragstellung. AM Bieler-Seelhoff plädiert dafür, die Inhalte aus den Vorlagen von TOP 5.1 und 5.2 nicht zu vermischen und weist darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung unter TOP 5.1 nur um eine Empfehlung an die Bürgerschaft und keine Beschlussfassung durch den Ausschuss handele. Dies wird vom Vorsitzenden und Fr. Senatorin Frank bestätigt.

 

AM Stolzenberg stellt einen Vertagungsantrag bis zur kommenden Ausschuss-Sitzung am 17.08. Eine Vertagung auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr 2028/29 widerspreche dem im Bürgerschaftsbeschluss von 2023 zum Ausdruck gebrachten politischen Willen der Bürgerschaft, der vorsieht, dass unverzüglich gehandelt werden solle.

 

AM Burakowski spricht sich dagegen aus, dass für den Fall einer externen Beauftragung die Mittel aus der Kulturförderung entnommen werden. AM Bieler-Seelhoff spricht erneut zum hohen Aufwand einer Antragstellung bei der UNESCO und der Notwendigkeit, die eigentlich nicht mehr kulturell gelebte Praxis des HGH hierfür ausführlich dokumentieren zu müssen. AM Stolzenberg kündigt an, gerne auf ihre Expertise zum Thema bei Bedarf zurückzugreifen.

 

AM Stolzenberg lässt den Ausschuss über die Vertagung von TOP 5.1 und TOP 7.2 abstimmen. (siehe das Abstimmungsergebnis zu TOP 5.1 unter TOP 5.1)

 

Der Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege beschließt einstimmig eine Vertagung von TOP 7.2 auf die kommende Sitzung. (Es sind 13 Ausschuss-Mitglieder bei der Abstimmung anwesend.)

 

 

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Antrag:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt der Bürgerschaft folgende Beschlussfassung:

  1. Die Bürgerschaft hält an der Beschlussfassung von 2023 fest, das die Kulturverwaltung bis zum Ende der Antragsfrist im Oktober 2027 der Antrag auf Aufnahme des HGH in das Bundesverzeichnis als immaterielles Kulturerbe gestellt werden soll.
  2. Antragsteller soll die Stiftung Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck sein.
  3. Sofern sich die Kulturverwaltung nicht in der Lage sieht, den Antrag auf Aufnahme in das Bundesverzeichnis zu stellen, soll der Verein Initiative Heiligen-Geist-Hospital zu Lübeck als Kooperationspartner für die Antragstellung beauftragt werden. Als maximaler Kostenrahmen wird ein Betrag von 6.000 € im Haushalt 2027 geordnet.
  4. Zum 800-jährigen Bestehen der Stiftung Heiligen-Geist-Hospital, das im Jahr 2027 begangen wird, ist ein würdiges Rahmenprogramm zu entwickeln, das auch den immateriellen Wert der Jahrhunderte währenden Tradition der bürgerschaftlichen Pflege durch die Stiftung zum Inhalt hat.
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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

XX

Nein-Stimmen:

XX

Enthaltungen:

XX