18.05.2026 - 4.5 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, CDU, FDP:Vereinfachte ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Sitzung:
-
50. Sitzung des Bauausschusses
- Gremium:
- Bauausschuss
- Datum:
- Mo., 18.05.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Interfraktioneller Antrag
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
- Beschluss:
- geändert empfohlen
Wortprotokoll
Gemäß TOP 1 werden TOP 4.5, TOP 4.6 und TOP 5.3 gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 4.5 wiedergegeben, die Abstimmungen unter dem jeweiligen TOP.
Der Vorsitzende weist auf die Stellungnahme des Bereich Rechts hin, die den Mitgliedern des Bauausschusses zur Verfügung gestellt wurde. Aufgrund dessen würden die Antragsteller den Antrag dahingehend abändern, dass nach dem Wort unterliegen im Antragstext der Text „beziehungsweise regelhaft genehmigt werden“ eingefügt werden solle.
Frau Laudan stellt den Umgang der Verwaltung mit diesem Thema anhand einer Präsentation, die der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, vor.
Hierzu reden der Vorsitzende, AM Wisotzki, Senatorin Hagen, wieder der Vorsitzende, AM Rohlf und AM Stolzenberg.
Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 17:57 Uhr.
Die Sitzung wird um 18:04 Uhr fortgeführt.
Im weiteren Verlauf reden, teilweise mit mehreren Wortbeiträgen, AM Wisotzki, der Vorsitzende, AM Kohlfaerber, AM Stolzenberg, AM Pluschkell, AM Ramcke und AM Blankenburg.
AM Stolzenberg stellt einen Vertagungsantrag.
Der Vorsitzende lässt über den Vertagungsantrag abstimmen.
Für die Vertagung: 7 Stimmen
Gegen die Vertagung: 7 Stimmen
Enthaltungen: 1 Stimme
Der Bauausschuss stimmt der Vertagung nicht mehrheitlich zu.
Der Vorsitzende stellt den Änderungsantrag, über den Antrag in der Form abzustimmen, dass der Text „keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen“ durch den Text „grundsätzlich zugelassen werden“ ersetzt wird.
Der Vorsitzende lässt über seinen geänderten Antrag abstimmen.
Antrag:
Die Bürgerschaft beauftragt die Verwaltung rechtzeitig zur Behandlung in der Bauausschusssitzung und Bürgerschaftssitzung im August 2026 Vorlagen einzubringen, die sicherstellen, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (wie bspw. Photovoltaikanlagen, Solarthermieanlagen und Wärmepumpen) im Geltungsbereich von Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen keinem Genehmigungsvorbehalt aufgrund der Satzungen mehr unterliegen grundsätzlich zugelassen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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