ALLRIS - Auszug

16.03.2026 - 6.1.5 Antwort auf die Anfrage des AM Lötsch (CDU): Fu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Anfrage aus der Bauausschusssitzung am 02.03.2026 unter TOP 6.2.3 (VO/2026/14946)

Im Bereich der Possehlstraße (kurz hinter der Possehlbrücke) am Übergang zur Lachswehrallee gab es zwei Fußgängerampeln. Nun wurde die eine Ampel (näher an der Possehlbrücke) mittels Zäunen gesperrt und die dortige Ampel außer Betrieb gesetzt.

 

  •                                                                          Warum hat die Verwaltung dieses Vorhaben umgesetzt?
  •                                                                          Welcher Beschluss, bzw. welche rechtliche Grundlage liegen hierfür vor?
  •                                                                          Welche Kosten sind dafür entstanden?

 

Antwort:

 

Warum hat die Verwaltung dieses Vorhaben umgesetzt?

Durch die Sperrung der Mühlentorbrücke verlagern sich die Verkehre. Die verkehrstechnische Untersuchung hat gezeigt, dass es am Knotenpunkt Possehlstraße und Lachswehrallee mit dieser Fußgängerfurt zu signifikanten Rückstauungen kommt. Du die Herausnahme der Furt ist der Knotenpunkt wesentlich leistungsfähiger. Diese Herausnahme ist für die Zeit der Sperrung der Mühlentorbrücke vorgesehen.

 

Welcher Beschluss bzw. rechtliche Grundlage liegen hierfür vor?

Es handelt sich hierbei um eine Weisungsaufgabe, die keines politischen Beschlusses bedarf.

 

Welche Kosten sind dabei entstanden?

Die Arbeiten wurden in Eigenleistung durch die Mitarbeitenden der städtischen Bauhöfe erbracht. Die Kosten können daher nicht genau erfasst werden, es kann von ca. 1.500 EUR ausgegangen werden.

 


 

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

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