ALLRIS - Auszug

09.03.2026 - 5.3 Nachtragswirtschaftsplan 2026 für den Eigenbetr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

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Beschluss:

 

  1. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 5 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 97 der Gemeindeordnung sowie § 12 Abs. 4 Nr. 1 und 2 der Eigenbetriebsverordnung wird durch die Bürgerschaft per Beschluss der 1. Nachtragswirtschaftsplan für den Kurbetrieb Travemünde für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlage festgestellt:

 

1.1

Mit dem 1. Nachtrags-

wirtschaftsplan werden:

erhöht

 

vermindert

Gesamtbetrag

 

 

um

um

bisher

nunmehr festgesetzt

1.1.1

Im Erfolgsplan

 

 

 

 

 

die Erträge

490.000

               -

4.838.000

5.328.000

 

die Aufwendungen

175.000

-

7.153.000

7.328.000

 

Verlustzuweisung

-

315.000

-2.315.000

-2.000.000

 

 

 

 

 

 

1.1.2

Im Vermögensplan

 

 

 

 

 

die Einzahlungen

           -

-

1.510.000

1.510.000

 

die Auszahlungen

          -

               -

1.510.000

1.510.000

 

 

 

 

 

 

1.2.

Er werden festgesetzt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.2.1

Der Gesamtbetrag der Kredite

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

            -

-

-

-

 

 

 

 

 

 

1.2.2

Der Höchstbetrag der

Kassenkredite auf

-

-

900.000

900.000

 

 

 

 

 

 

 

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Der Wirtschaftsausschuss und Ausschuss

für den "Kurbetrieb Travemünde (KBT)"

empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig,

gemäß Beschlussvorschlag zu entscheiden.

(14 Ja-Stimmen)

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

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Anlagen zur Vorlage

 

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