ALLRIS - Auszug

26.02.2026 - 10.6.1 Empfehlung des Bauausschusses zu dem Dringlichk...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll


 

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Beschluss:


Antrag:

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft zu beschließen:

 

In Abänderung der bisherigen Bürgerschaftsbeschlüsse spricht sich die Bürgerschaft für die am 03.11.2025 im Bauausschuss vorgestellte Entwicklung des ehemaligen Schlachthofgeländes aus.

 

Das dem Bauausschuss vorgelegte städtebauliche Konzept wird als verbindliche Planungsgrundlage für die weitere Entwicklung des Areals bestätigt.

 

Dies bedeutet konkret:

 

  1. Es ist eine Verkaufsfläche von 3.850 qm für Kaufland und 250 qm für Konzessionäre vorzusehen.

 

  1. Es sind ca. 320 Wohnungen vorzusehen (30% gefördert).

 

  1. Es ist eine KITA vorzusehen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte fortzuführen. Es wird kein neuer städtebaulicher Wettbewerb ausgerufen. Auf Mehrfachbeauftragungen (Gebäudefassaden und Freiflächengestaltung) wird verzichtet. Der Aufstellungsbeschluss für die Bauleitplanung ist umgehen im Bauausschuss vorzulegen.

 

Dem Bauausschuss ist regelmäßig über den Stand der Umsetzung zu berichten.

 

 

Der Bauausschuss hat sich ein seiner Sitzung am 16.02.2026 unter TOP 7.1 mit dem obigen Antrag befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

AM Teschner erklärt, dass sich die FDP-Fraktion dem Antrag anschließe.

 

AM Kohlfaerber erklärt, dass sich die SPD-Fraktion dem Antrag ebenfalls anschließe.

 

AM Luetkens erklärt, dass sich die Fraktion LINKE & GAL dem Antrag ebenfalls anschließe.

 

Abstimmungsergebnis:

Für den Antrag: 13 Stimmen

Gegen den Antrag: 0 Stimmen

Enthaltungen:  0 Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, gemäß dem Antrag zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Anschluss an die Beratung zu TOP 10.6 beantragt BM Lötsch eine Unterbrechung von 5 Minuten. Der Vorsitzende erläutert, dass er im Anschluss an diese Unterbrechung direkt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung eröffnen werde. Er teilt weiterhin mit, dass vor Eintritt in die Tagesordnung die Behandlung der Tagesordnungspunkte TOP 15.1 bis 15.12 in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen wurden und weiter, dass zur Teilnahme an der nichtöffentlichen Sitzung nur der in § 9 Absatz 7 Geschäftsordnung genannte Personenkreis berechtigt sei. Er bittet alle nichtberechtigten Personen, die Tribünen bzw. den Saal zu verlassen und schließt den nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

 

Es folgt eine Unterbrechung ab 20:48 bis 20.53.

 

Der Nichtöffentliche Teil der Sitzung beginnt um 20.53 Uhr.

 

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