ALLRIS - Auszug

15.01.2026 - 5.2 Preistarif I für die Lübecker Schwimmbäder ab 0...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Die TOPs 5.2, 5.3 und 5.4 werden gemeinsam unter TOP 5.4 beraten.

 

Der Ausschuss gibt die Beschlussvorlage ohne Votum weiter an den Hauptausschuss und die Bürgerschaft.
 

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Beschluss:

1.Der Preistarif für die Lübecker Schwimmbäder für öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse (Anlage 1) wird beschlossen.

 

2. Zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschluss der Bürgerschaft (VO/2025/14306-01-01), den Preistarif für alle zwei Jahre gemäß der Inflationsrate anzupassen, wird der Bürgermeister ermächtigt, erstmalig zum 01.01.2028 und nachfolgend alle 2 Jahre eine (in der Preisgestaltung auf volle 10 Cent gerundete) Erhöhung der Preise für Öffentliches Schwimmen und Schwimmkurse um 5 % vorzunehmen. Dem Werkausschuss der Lübecker Schwimmbäder ist hierüber zu berichten. Sollte die dabei zugrunde gelegte durchschnittliche jährliche Inflationsrate von 2,5% tatsächlich deutlich höher (größer 3%) oder niedriger (kleiner 2%) ausfallen, ist der Bürgerschaft eine daran angepasste Beschlussvorlage zur Preisgestaltung vorzulegen.

 

3.Die Lübecker Schwimmbäder werden ermächtigt, die Preise für sämtliche Kursangebote mit Ausnahme der Kurse zum Schwimmenlernen und zur Wassergewöhnung in eigener Verantwortung wirtschaftlich zu kalkulieren sowie anzupassen.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

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Anlagen zur Vorlage

 

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