12.01.2026 - 3.5 Antwort zur mündlichen Anfrage des AM Alt: "Kri...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Datum:
- Mo., 12.01.2026
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antwort auf Anfrage öffentlich
- Federführend:
- 2.000.1 - Stabsstelle Sonderaufgaben
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Mündliche Anfrage des AM Alt: „Kritische wirtschaftliche Entwicklung in Lübeck“ im Wirtschaftsausschuss am 14.07.2025.
Unsere Wirtschaft bildet bekanntlich die Basis für unseren Wohlstand und unsere soziale Stabilität. Daher muss uns die derzeitige kritische Entwicklung der Lübecker Wirtschaft Sorgen machen. Dazu folgende Fakten:
1. In der Lübecker Wirtschaft zeig sich ein deutlicher Anstieg der
Unternehmensinsolvenzen; allein in den ersten 4 Monaten des Jahres gab es 22
Unternehmensinsolvenzen; dieses sind fast die Hälfte aller Unternehmerinsolvenzen
der 12 Monate des Vorjahres. Bei den Verbraucherinsolvenzen sieht es noch
düsterer aus: Von Januar bis April d. J. waren es 162 Insolvenzen, was bereits 62 %
der gesamten Verbraucherinsolvenzen des Vorjahres entspricht. Diese Zahlen
stammen vom Statistikamt Nord.
2. In Lübeck waren im Juni d. J. ca. 10.000 Menschen oder 8,3 % als arbeitslos
gemeldet; Anmerkung: In diesen Zahlen sind noch nicht die Arbeitslosen enthalten,
die Weiterbildungsmaßnahmen der Arbeitsagentur absolvieren. Des Weiteren
beziehen in Lübeck knapp 23.000 Personen das sogenannte Bürgergeld (also in
etwa jeder Zehnte Lübecker ist Empfänger dieser Transferleistung).
3. Lübeck hat eine kritische Haushaltslage: In 2025 erwarten wir ein Haushaltsdefizit
von mehr als 100 Mio. Euro, bis 2028 könnte dieses sogar auf 193 Mio. Euro
ansteigen.
Vor diesem bedrückenden Hintergrund nun meine Frage an Frau Senatorin Steinrücke:
Welche Maßnahmen hat die Hansestadt Lübeck bereits ergriffen und welche Maßnahmen plant zukünftig die Hansestadt zu ergreifen, um die Lübecker Wirtschaft zu unterstützen und zu entlasten?“
Allgemeine Vorbemerkung:
Der vorliegende Berichts- bzw. Anfragewunsch betrifft teilweise den Zuständigkeitsbereich einer städtischen Gesellschaft. Die Anfrage bzw. der Berichtsauftrag ist deshalb zuständigkeitshalber an diese Gesellschaft weitergeleitet worden und die Beantwortung der gestellten Fragen ist durch die Wirtschaftsförderung Lübeck dem Fachbereich übersandt worden.
