ALLRIS - Auszug

13.11.2025 - 8.1 AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu: B...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Der TOP wurde von der Antragstellerin zurückgezogen.


 

Reduzieren

Beschluss:

Betrifft lfd. Nr. 34 – Einsparung beim Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen (VO/2025/14306)

Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen und der Bürgerschaft empfehlen:

Die Streichung des bisherigen kommunalen Mietkostenzuschusses wird nur dann – ganz oder anteilig – umgesetzt, wenn die bisherige Förderung nachweislich in voller Höhe oder anteilig durch andere Finanzierungsquellen (z. B. Landesmittel gemäß KiTaG) ersetzt wird.

Eine Umsetzung ohne nachgewiesene Kompensation ist ausgeschlossen und nur in dem Umfang zulässig, in dem nachweislich eine Kompensation durch andere Mietkostenzuschüsse erfolgt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachweis detailliert vorzulegen:

  • an welcher Stelle eine explizite und neue, bei Einführung des kommunalen Mietkostenzuschusses noch nicht existierende Mietkostenerstattung erfolgt,
  • durch wen und ab wann diese erfolgt,
  • in welcher Höhe (Euro pro Stunde und Kind).


 

 

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 

 

Das könnte Sie auch interessieren