13.11.2025 - 8.1 AM Juleka Schulte-Ostermann (GAL), Antrag zu: B...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 13.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:06
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag eines Ausschussmitgliedes
- Federführend:
- Bürgerschaftsfraktion Die Linke & GAL
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Betrifft lfd. Nr. 34 – Einsparung beim Mietkostenzuschuss für Kindertagespflegepersonen (VO/2025/14306)
Der Jugendhilfeausschuss möge beschließen und der Bürgerschaft empfehlen:
Die Streichung des bisherigen kommunalen Mietkostenzuschusses wird nur dann – ganz oder anteilig – umgesetzt, wenn die bisherige Förderung nachweislich in voller Höhe oder anteilig durch andere Finanzierungsquellen (z. B. Landesmittel gemäß KiTaG) ersetzt wird.
Eine Umsetzung ohne nachgewiesene Kompensation ist ausgeschlossen und nur in dem Umfang zulässig, in dem nachweislich eine Kompensation durch andere Mietkostenzuschüsse erfolgt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Nachweis detailliert vorzulegen:
- an welcher Stelle eine explizite und neue, bei Einführung des kommunalen Mietkostenzuschusses noch nicht existierende Mietkostenerstattung erfolgt,
- durch wen und ab wann diese erfolgt,
- in welcher Höhe (Euro pro Stunde und Kind).
