23.09.2025 - 6.2 AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegensch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
39. Sitzung des Hauptausschusses
- Zusätze:
- Überwiesen zur abschließenden Beratung - Zurückgestellt am 09.09.2025
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di., 23.09.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:31
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag der AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Federführend:
- AfD-Bürgerschaftsfraktion
- Beschluss:
- abgelehnt
Beschluss:
Die Bürgerschaft möge beschließen:
Dienstgebäude und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck sind, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen.
Zudem ist zu prüfen, an welchen Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck die Aufstellung eines Fahnenmastes möglich ist, um auch dort die Nationalflagge ganzjährig zu hissen. Bei der Prüfung ist eine Kostenanalyse zu erstellen. Diese Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zur Beflaggung des Bundes und der Länder erfolgen und in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden. Andere Nationalflaggen dürfen nur zu besonderen Anlässen, z.B. beim Empfang von Gästen einer Städtepartnerschaft und zusätzlich zur deutschen Nationalflagge gehisst werden.
