ALLRIS - Auszug

23.09.2025 - 6.2 AfD: Beflaggung an Dienstgebäuden und Liegensch...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen:
 

Reduzieren

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

Dienstgebäude und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck sind, soweit ein Fahnenmast vorhanden ist, ganzjährig mit der Nationalflagge zu beflaggen.

 

Zudem ist zu prüfen, an welchen Dienstgebäuden und Liegenschaften der Hansestadt Lübeck die Aufstellung eines Fahnenmastes möglich ist, um auch dort die Nationalflagge ganzjährig zu hissen. Bei der Prüfung ist eine Kostenanalyse zu erstellen. Diese Maßnahmen sollen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen zur Beflaggung des Bundes und der Länder erfolgen und in den Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Lübeck aufgenommen werden. Andere Nationalflaggen dürfen nur zu besonderen Anlässen, z.B. beim Empfang von Gästen einer Städtepartnerschaft und zusätzlich zur deutschen Nationalflagge gehisst werden.

Reduzieren

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

x

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss lehnt den Antrag einstimmig ab.
 

 

Das könnte Sie auch interessieren