ALLRIS - Auszug

24.06.2025 - 5.7 Bebauungsplan 02.33.00 - Sportanlage Possehlstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Keine Wortmeldungen.

 

Der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen:
 

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Beschluss:

  1.      Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) zum Entwurf des Bebauungsplans 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/ Charlottenstraße  abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus dem vorangehenden Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

 

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.      Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 86 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 02.33.00 Sportanlage Possehlstraße/Charlottenstraße  in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

 

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

  1.      Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplans durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis als Empfehlung für die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft

einstimmig die Annahme der Beschlussvorlage.
 

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Anlagen zur Vorlage

 

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